In der heutigen digitalisierten und vernetzten Welt ist die Reputation eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sehen sich häufig mit negativen Bewertungen, rufschädigenden Aussagen oder sogar Fake News konfrontiert. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht spielt hierbei eine wesentliche Rolle, um die Identität und das Ansehen von Unternehmen vor unzulässigen Eingriffen zu schützen.


Was versteht man unter dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht?

Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist ein Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das grundsätzlich auf natürliche Personen zugeschnitten ist. Allerdings erkennen Rechtsprechung und Literatur an, dass auch juristische Personen, insbesondere Unternehmen, ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Reputation und ihrem sozialen Geltungsanspruch haben.

Dieses Recht wird aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) sowie aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog hergeleitet. Es schützt Unternehmen insbesondere vor:

  • Rufschädigenden Äußerungen

  • Verleumdung und falschen Tatsachenbehauptungen

  • Unlauteren Wettbewerbspraktiken

  • Eingriffen in den Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB


Verhalten bei einer festgestellten Rechtsverletzung

Sobald ein Unternehmen Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung erlangt, sollte es umgehend handeln. Wichtige erste Maßnahmen sind:

  • Beweissicherung 📸: Alle relevanten Beweise sollten dokumentiert werden. Dazu gehören Screenshots von rufschädigenden Beiträgen, E-Mails, Bewertungen oder sonstige Dokumente, die die Falschbehauptung belegen. Ferner sollten Personen die Rechtsverletzung bezeugen können.

  • Anwaltsbeauftragung ⚖️: Ein spezialisierter Rechtsanwalt sollte zeitnah konsultiert werden, um die nächsten Schritte juristisch abzusichern.


Rechtliche Ansprüche

Unternehmen haben verschiedene Ansprüche, um sich gegen rufschädigende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen zu wehren:

  • Löschungs-/Unterlassungsanspruch : Der Verantwortliche kann aufgefordert werden, die Verbreitung der unwahren Behauptung zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

  • Widerrufs- und Gegendarstellungsanspruch: Falschinformationen können widerrufen und richtiggestellt werden. Verbreiter der falschen Tatsachenbehauptungen – egal ob Medienunternehmen, Online-Plattformen, Blogger oder Einzelpersonen – können verpflichtet werden, eine Gegendarstellung oder einen Widerruf zu veröffentlichen, um die falsche Information zu korrigieren.

  • Schadensersatzanspruch: Falls das Unternehmen durch die falschen Behauptungen wirtschaftliche Einbußen erleidet, kann es Schadensersatz geltend machen.

  • Strafrechtliche Schritte: Bei besonders schweren Verleumdungen kann auch eine Strafanzeige gestellt werden.


Durchsetzung der Ansprüche

Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, können folgende rechtliche Schritte eingeleitet werden:

  • Abmahnung: Ein außergerichtliches Schreiben an den Verantwortlichen mit der Aufforderung die rechtswidrige Handlung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.

  • Einstweilige Verfügung: Ein Eilverfahren, mit der das Unternehmen kurzfristig die Unterlassung der rufschädigenden Behauptungen erzwingen kann. Sie ist besonders wichtig, wenn durch weiteres Zuwarten erheblicher Schaden droht. Die Entscheidung fällt oft innerhalb weniger Tage.

  • Hauptsacheklage: Falls eine außergerichtliche Einigung oder eine einstweilige Verfügung nicht zum Ziel führen, kann das Unternehmen eine Hauptsacheklage einreichen. Hierbei wird die Rechtslage ausführlich geprüft, Beweise vorgelegt und in einem Gerichtsverfahren eine endgültige Entscheidung über Unterlassung, Schadensersatz oder Widerruf getroffen.


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