Mit Bebauungsplänen regeln Städte und Gemeinden, wie sich bestimmte Flächen im Ort entwickeln sollen. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eine der maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Die genaue Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplan ist also schon bei der Vorplanung eines Bauprojekts unerlässlich.
Inhalt und Verfahren eines Bebauungsplans
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Plan, der die Lage und Grenzen des Plangebiets sowie die geplanten baulichen Nutzungen darstellt, und einem Textteil, der die Festsetzungen des Plans konkretisiert.
Mit den Festsetzungen wird bestimmt, welche Nutzungen (zB Wohnhäuser, Gewerbebetriebe oder Industrieanlagen) zulässig sind. Daneben wird die Größe und die Höhe von Gebäuden festgelegt und auch deren Gestaltung lässt sich näher vorgeben. Regelmäßig finden sich in Bebauungsplänen umfangreiche Regelungen zu Verkehrsflächen wie Straßen und Wege sowie zur Begrünung von Plätzen und anderen Flächen.
Nicht immer stimmen die Vorstellungen des Bauherrn mit den Vorgaben des Bebauungsplans überein. In solchen Fällen können die Behörden Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne genehmigen. Vor allem für Wohngebäude wurden die Befreiungsmöglichkeiten zuletzt erweitert.
Die Erstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren, das die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vorsieht. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Aufstellungsbeschluss: Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Bürger werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Plans informiert und können Anregungen und Bedenken äußern.
- Auslegung des Planentwurfs: Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt, und es besteht erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
- Abwägung der Stellungnahmen: Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen.
- Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
- Genehmigung und Bekanntmachung: In bestimmten Fällen muss der Plan von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Anschließend wird er öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft.
Rechtliche Anfechtung eines Bebauungsplans
Ein Bebauungsplan kann rechtlich angegriffen werden, wenn er gegen höherrangiges Recht verstößt oder Verfahrensfehler aufweist. Die Anfechtung erfolgt in der Regel durch ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof. Folgende Punkte können dabei eine Rolle spielen:
- Formelle Fehler: Dazu zählen Verfahrensfehler bei der Aufstellung des Plans, wie z.B. unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange.
- Materielle Fehler: Hierzu gehören Verstöße gegen höherrangiges Recht, wie z.B. das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder Umweltvorschriften. Ein Plan kann auch dann angefochten werden, wenn er die Rechte der Betroffenen unangemessen einschränkt oder unzureichend abwägt.
- Fehler bei der Abwägung: Die planende Gemeinde muss eine sachgerechte Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen vornehmen. Fehler in der Abwägung können zur Unwirksamkeit des Plans führen.
Antragsbefugnis für Normenkontrolle
Die Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren steht in der Regel Personen zu, die durch den Plan in ihren Rechten betroffen sind. Dies können Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet oder in der Nachbarschaft sein, aber auch Umweltverbände, wenn sie die Verletzung von Umweltvorschriften geltend machen. Sogar Nachbargemeinden können sich in bestimmten Fällen gegen Bebauungspläne wehren.
Fazit
Bebauungspläne sind entscheidende Elemente der städtebaulichen Entwicklung und eines der wichtigsten kommunalen Planungs- und Gestaltungselemente. Die rechtlichen Anforderungen an Bebauungspläne werden allerdings immer komplexer. Bauherrn und Kommunen benötigen deswegen regelmäßig anwaltlichen Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Handhabung von Bauprojekten.
Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen sind regelmäßig große Investitionen verbunden, weswegen Rechtssicherheit bei Verfahren und beim Planinhalt unerlässlich ist. Wir beraten zahlreiche Kommunen und Bauherrn mit unserem hochspezialisierten Team seit Jahren zu sämtlichen Fragen rund um Bebauungspläne und das öffentliche Baurecht allgemein.