Vor kurzem bin ich auf einen Artikel bei LTO gestoßen, der sich mit einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urt. v. 20.02.2025, Az. 4 A 114/24) befasst. In diesem Fall ging es um die unzulässige Ablehnung eines Einbürgerungsantrags, obwohl der Antragsteller alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hatte.

Trotz dieser erfüllten Kriterien stellte die Einbürgerungsbehörde dem Antragsteller zusätzliche Fragen, darunter: "Schauen Sie deutsches Fernsehen?" oder "Besuchen Sie regelmäßig eine Moschee?". Nach dieser Befragung erhielt der Antragsteller eine Ablehnung mit der Begründung, er habe die Fragen nicht vollständig oder korrekt beantwortet.

Dieser Fall zeigt anschaulich, dass es auch bei scheinbar klarem Sachverhalt und Voraussetzungen zu unrechtmäßigen Ablehnungen kommen kann. Es macht deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtlich kompetent vertreten zu lassen, damit die Chancen auf eine schnelle, positive Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag durch die Einbürgerungsbehörde steigen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung nach der Gesetzesänderung & nützliche Tipps

Für viele ist die Einbürgerung ein entscheidender Schritt zur vollständigen Integration. Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aufenthaltsdauer: Man muss in der Regel fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Für die Einbürgerung bereits nach drei Jahren gelten zusätzliche Anforderungen!
  • Aufenthaltsstatus: Ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel oder ein vergleichbares Aufenthaltsrecht ist erforderlich. Tipp: Beachte Negativkatalog der Aufenthaltstitel, mit denen keine Einbürgerung möglich ist!
  • Sprachkenntnisse: Man muss nachweisen, dass man die deutsche Sprache auf dem Niveau B1 beherrscht. Tipp: Neben dem Sprachzertifikat bestehen andere Möglichkeiten das nachzuweisen!
  • Lebensunterhalt: Die eigene finanzielle Existenz muss gesichert sein, ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld zu beziehen. Tipp: Informieren Sie sich vorher, welche staatlichen Leistungen für Ihren Einbürgerungsantrag schädlich sind und welche nicht.
  • Einbürgerungstest: Ein Test über die deutsche Gesellschaft, Rechtsordnung und Geschichte muss bestanden werden. Tipp: Auch „Test Leben in Deutschland“ ist geeignet. Zudem haben solche Zertifikate kein Ablaufdatum! Es ist allerdings wichtig, über ein Original zu verfügen!
  • Straffreiheit: Keine Verurteilung wegen einer Straftat, wobei geringfügige Delikte unter bestimmten Voraussetzungen unbeachtlich sein können. Tipp: Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht erforderlich! Die Einbürgerungsbehörde holt selber eine Auskunft bei dem Bundeszentralregister ein.
  • Bekenntnis zur Verfassung: Eine klare Zustimmung zur demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist notwendig. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einbürgerungsbehörde nur solche Fragen stellen darf, die einen direkten Bezug zu den gesetzlichen Voraussetzungen haben. Dasselbe gilt für die Anforderung von Unterlagen. Anlasslose oder persönliche Fragen ohne rechtliche Grundlage sind unzulässig.


Empfehlungen für Einbürgerungsbewerber von der Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Migrationsrecht

Um den Einbürgerungsprozess reibungslos zu gestalten, empfehle ich:

  • Sorgfältige Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Fehler oder fehlende Dokumente können zu unnötigen Verzögerungen oder sogar Ablehnung Ihres Antrages führen.
  • Kenntnis der Rechte: Machen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten im Verfahren vertraut. So können Sie auf unzulässige Fragen oder überhöhte Anforderungen richtig reagieren.
  • Rechtliche Unterstützung: Ein(e) erfahrene(r) Anwalt(in) für Migrationsrecht kann helfen, Ihren Antrag optimal vorzubereiten, um unberechtigte Ablehnungen zu verhindern oder gegen diese gerichtlich vorzugehen.


Tipp: Holen Sie sich eine qualifizierte Unterstützung!

Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Migrationsrecht stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Ich berate Sie gerne zu Ihren einbürgerungsrechtlichen Fragen, stelle die erforderlichen Anträge und übernehme die Verhandlung mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Für mehr Details zu meiner Kanzlei und Arbeitsweise besuchen Sie gerne meine mehrsprachige Webseite unter https://legal-am.de oder stellen Sie Ihre Anfrage direkt über das Kontaktformular.