Strafbarkeit von Falschbeschuldigungen

Vor allem der RBB berichtete in den vergangenen Monat über angebliche Vorwürfe sexueller Übergriffe des Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar. Nach neuesten Erkenntnissen erweisen sich der überwiegende Teil der vorwürfe als unwahr. Augenscheinlich wurden gar Frauen erfunden und den Journalisten gefälschte eidesstattliche Versicherungen vorgelegt. Doch nicht nur Politiker sehen sich mit Behauptungen sexueller Übergriffe konfrontiert. Beispielsweise der Fall Kachelmann zeigt deutlich, welchen Schaden die Behauptung sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen anrichten können, nicht nur bei der Person, die des Übergriffs bezichtigt wird, sondern auch für Frauen, die tatsächlich Opfer sexueller Gewalt geworden sind.

Strafbarkeit der Falschbehauptungen (üble Nachrede, Verleumdung)

Personen, die andere Menschen eines sexuellen Übergriffs beschuldigen, machen sich unter Umständen strafbar. Im Fall Jörg Kachelmann kam es gar zu einer Verurteilung der Anzeigeerstatterin. Äußern Sie beispielsweise im Freundeskreis, Ihr Nachbar habe eine andere Person sexuell belästigt, obwohl Sie nicht wissen, ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht, machen Sie sich wegen übler Nachrede strafbar. Wenn Sie sogar  sicher wissen, dass das nicht stimmt, machen Sie sich strafbar wegen Verleumdung. Im ersten Fall droht Ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, im zweiten Fall droht ihn gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Mit noch höheren Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie solche Behauptungen auf Social Media veröffentlichen.

Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung

Behaupten Sie einen angeblichen Vorfall im Rahmen einer Anzeige bei der Polizei und erweist sich ihre Darstellung als unwahr, machen Sie sich zusätzlich strafbar wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Spätestens, wenn sie eine falsche Aussage vor Gericht wiederholen, wird es besonders brenzlig. Die falsche uneidlicher Aussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist hier nicht mehr möglich. Werden Sie gar vereidigt und wiederholen Sie die falsche Aussage, handelt es sich hierbei um ein Verbrechen. Die Freiheitsstrafe ist dann mindestens ein Jahr. Im Rahmen der Strafzumessung führt gerade bei der Behauptung falsche sexuelle Übergriffe zu Buche schlagen, dass die Folgen diese Behauptungen immens sind.