1. Zusammenfassung
Am 3. Oktober 2024 entschied die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Spaniens (Tribunal Supremo) mit den Urteilen 1232 / 2024 und 1233 / 2024, dass für die Beschränkung der touristischen Vermietung in Wohneigentümergemeinschaften nicht die Einstimmigkeit erforderlich ist, sondern stattdessen eine Mehrheit von drei Fünfteln ausreicht. Diese Entscheidungen basieren auf einer Auslegung des Artikels 17.12 des Ley de Propiedad Horizontal (LPH), eingeführt durch das Königliche Gesetzesdekret 7/2019 zum Thema Wohnen und Mieten. Das Gericht verweist auf seine früheren Urteile, die ein Verbot der touristischen Vermietung als rechtmäßig bestätigen und betont, dass die restriktive Auslegung der Bestimmung, wonach Beschränkungen oder Bedingungen festgesetzt werden können, ein vollständiges Verbot nicht ausschließt. Diese Auslegung wird gestützt von dem Ziel des Gesetzgebers, den Zugang zu Mietwohnungen zu erleichtern und den Anstieg der Mieten, der auch durch das Phänomen der touristischen Vermietung befördert wird, zu bekämpfen. Das Urteil adressiert zudem die praktische Unmöglichkeit eines Verbots bei notwendiger Einstimmigkeit, da betroffene Eigentümer, die touristisch vermieten wollen, ein solches Verbot stets blockieren könnten.