Unserer Kanzlei liegen derzeit wieder einmal mehrere Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Studiocanal GmbH vor. In einer uns aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung geht es um den recht neuen Film Der Räuber Hotzenplotz. Der Film Der Räuber Hotzenplotz basiert auf der gleichnamigen Erzählung von Otfried Preußler ist aktuell verfilmt im Dezember 2022 in den Kinos erschienen. In dem Film Der Räuber Hotzenplotz geht es um den berühmten Räuber, der der Großmutter ihre geliebte Kaffeemühle stiehlt und anschließend von Kasperl und Seppel verfolgt wird. Auch aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Der Räuber Hotzenplotz bei legalen Streaming-Diensten sind wohl einige Internetnutzer dazu übergegangen, den Film über eine Tauschbörse herunterzuladen. Diese Abmahnung wollen wir hier in diesem Beitrag einmal näher darstellen.

Um was geht es in dem Schreiben der Kanzlei Frommer Legal?

Der Vorwurf in der Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal ist, dass der Film Der Räuber Hotzenplotz über den eigenen Internetanschluss heruntergeladen und dadurch Dritten ein Download des Films ermöglicht wurde. Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Film Der Räuber Hotzenplotz ist nach den Angaben in der Abmahnung die Studiocnal GmbH. 

Zunächst soll, so die Angaben in der Abmahnung, der Verstoß durch das Ermittlungsunternehmen Digital Forensics GmbH über einen bestimmten Anschluss ermittelt worden sein. Über die ermittelte IP-Adresse hat ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen den Provider stattgefunden, der letztlich die Auskunft erteilt hat, wem der Internetanschluss mit der ermittelten IP-Adresse zum ermittelten Verstoßzeitpunkt zugewiesen war. Das öffentliche Zugänglichmachen der Datei stellt nach den Angaben der Kanzlei Frommer Legal eine Urheberrechtsverletzung dar und auf der Grundlage der in der Rechtsprechung entwickelten Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers hafte dieser der Studiocanal GmbH gegenüber auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Kostenerstattung und Löschung.

Was wird in dem Schreiben der Kanzlei Frommer Legal gefordert?

Die Kanzlei Frommer Legal geht aufgrund der Ermittlung der IP-Adresse und der Auskunft des Providers davon aus, dass Sie als Inhaber des Internetanschlusses für den Verstoß verantwortlich sein sollen. Für den Fall, dass ein Dritter für den Verstoß verantwortlich sein soll, wir der Empfänger der Abmahnung zu näherren Angaben aufgefordert.

Weiter fordert die Kanzlei Frommer Legal den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der Studiocanal GmbH abzugeben. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Diese sollte jedoch nach unserer Einschätzung nicht ohne weiteres unterschrieben werden.

Nach der Angabe der entstandenen Rechtsanwaltskosten mit € 235,80 zuzüglich Umsatzsteuer wird in der hier besprochenen Abmahnung auch ein "niedriger Schadensersatz in Höhe von € 700,00" als "Vorschlag" unterbreitet. Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung von insgesamt € 980,60 betrachtet die Studiocanal GmbH die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Bezug auf dem Film Der Räuber Hotzenplotz über den Anschluss des Abgemahnten insgesamt als erledigt.

Soforthilfe vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Kanzlei Frommer Legal und die Studiocanal GmbH ihre Forderungen in vielen Fällen auch gerichtlich geltend machen, wenn keine außergerichtlicher Lösung erfolgt. Wenn ein solcher Fall vor Gericht landet, entstehen zusätzliche Kosten. Daher sollte man bei Erhalt eines solchen Schreibens richtig reagieren.

Als Rechts- und Fachanwaltskanzlei, die seit vielen Jahren mehreren Tausend Abgemahnten bei Filesharing-Abmahnungen unterschiedlicher Kanzleien helfen konnte, bieten wir gerne auch Ihnen an, Sie gegenüber der Kanzlei Frommer Legal wegen der Forderungen der Studiocanal GmbH zu vertreten. Wir kennen die Schreiben der Kanzlei Frommer Legal und wissen, wie man am besten darauf reagiert. Wir berechnen für unsere Tätigkeit eine feste Pauschale, die wir Ihnen gerne nach der ersten Kontaktaufnahme mitteilen. Sofern Sie finanziell bedürftig sind (Bezieher von Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Geringverdiener Studenten etc.), können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein beantragen und uns diesen im Original übersenden.

Sie erreichen die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff telefonisch unter 06221 7249615 oder per Email unter [email protected] Am besten schicken Sie uns die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal unverbindlich per Email. Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen.