Berichten des Handelsblattes vom 28.01.2025 zufolge haben die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH Insolvenz angemeldet.

Auch für zwei weitere, mit der Holding zusammenhängende Firmen, sind Presseberichten zufolge Insolvenzanträge bereits in Vorbereitung.

Für Gläubiger/innen der Unternehmen stellt sich nun die Frage, wer für die durch die Insolvenz zu erwartenden Schäden aufkommen und ihnen Schadensersatz leisten wird.

Denn auf die Anleger/innen der Deutschen Grundbesitz Holding AG werden nach den Berichten des Handelsblattes erhebliche finanzielle Verluste zukommen, bis zu 282 Millionen Euro sind demnach vom Verlust bedroht.

Die Gläubiger/innen können mit einer vollständigen Befriedigung aus einer Insolvenzmasse in der Regel nicht rechnen.

Auch im Insolvenzverfahren im Fall DEGAG wird nun gehofft, „… dass durch geordnete Insolvenzverfahren die Immobilien genutzt oder verwertet und damit die Gläubiger so gut wie möglich befriedigt werden können.“.

Die Geschädigten sollten deshalb durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl prüfen lassen, ob sie Schadenersatz für die erlittenen Verluste z.B. im Fall einer Insolvenzverschleppung verlangen können.

Denn § 15a Insolvenzordnung (Insolvenzantragspflicht) ist ein Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Geschädigten. Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung würde daher ggf. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO zugunsten der Gläubiger/innen führen.

Die Haftung erfordert dabei u.a. einen sogenannten Insolvenzverschleppungsschaden, der nach der Differenzhypothese ermittelt werden muss, sodass eine Einzelfallprüfung erforderlich ist.

KILIAN Rechtsanwälte bietet diesbezüglich Geschädigten und Gläubigern der Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) eine kostenfreie Prüfung ihres Falles und die Vertretung gegen Erfolgshonorar im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an.

Geschädigte, die erfahren möchten, welche Aussichten auf den Erhalt von Schadensersatz besteht und die Interesse an einer anwaltlichen Vertretung gegen Erfolgshonorar im Fall der Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) haben, können sich gerne bei KILIAN Rechtsanwälte melden.

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