Eine korrekte Diagnose ist die Grundlage jeder medizinischen Behandlung. Doch nicht immer verläuft dieser Prozess fehlerfrei. Ein Diagnosefehler kann schwerwiegende Folgen haben: Eine Krankheit bleibt unbehandelt, eine falsche Therapie wird eingeleitet oder die Heilungschancen verschlechtern sich.

Doch wann liegt tatsächlich ein rechtlich relevanter Behandlungsfehler vor? Welche Rechte haben Patienten, und wie können sie vorgehen? Dieser Artikel klärt auf und zeigt, welche rechtlichen Schritte Betroffene einleiten können.

Diagnosefehler vs. unterlassene Befunderhebung: Wichtige Unterscheidung

Nicht jeder Diagnoseirrtum führt automatisch zu einer Haftung des Arztes oder der Klinik. Grundsätzlich haben Mediziner einen gewissen Interpretationsspielraum. Ein Diagnosefehler allein reicht daher in vielen Fällen nicht aus, um Schadensersatzansprüche zu begründen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn eine Diagnose völlig unvertretbar ist oder notwendige Untersuchungen unterlassen wurden. In diesen Fällen spricht man von einer unterlassenen Befunderhebung, die haftungsrechtlich schwerer wiegt und oft eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten nach sich zieht.

Beispiele für haftungsrelevante Fehler

  • Ein Patient klagt über Brustschmerzen, doch der Arzt verzichtet auf ein EKG – ein Herzinfarkt wird nicht erkannt.

  • Eine auffällige Gewebeveränderung wird im Röntgenbild übersehen, wodurch ein Tumor unentdeckt bleibt.

  • Ein Patient mit neurologischen Symptomen wird ohne MRT oder CT untersucht und eine schwerwiegende Erkrankung wie ein Schlaganfall nicht erkannt.

Rechtliche Grundlagen und Beweislast im Arzthaftungsrecht

Im deutschen Arzthaftungsrecht gilt grundsätzlich:

  1. Der Patient muss nachweisen, dass ein Diagnosefehler oder eine unterlassene Befunderhebung vorliegt.

  2. Es muss ein konkreter Gesundheitsschaden nachweisbar sein.

  3. Der Fehler muss kausal für den Schaden gewesen sein.

Während bei einfachen Behandlungsfehlern die Beweislast beim Patienten liegt, kehrt sich diese bei groben Behandlungsfehlern um. In solchen Fällen muss der Arzt oder das Krankenhaus nachweisen, dass der Fehler nicht schadensursächlich war.

So hilft Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht

Ein Fachanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie mit einem strukturierten Vorgehen:

  • Erstberatung und Sachverhaltsklärung

    • Erste kostenlose Einschätzung des Falls

  • Medizinische und rechtliche Prüfung

    • Sichtung und Anforderung relevanter medizinischer Unterlagen

    • Einholung eines Gutachtens über den Medizinischen Dienst, eine Schlichtungsstelle oder unabhängige Sachverständige

    • Rechtliche Bewertung des Falls, insbesondere hinsichtlich der Erfolgsaussichten

  • Kommunikation und Anspruchsverfolgung

    • Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik

    • Außergerichtliche Verhandlungen zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • Prozessführung

    • Falls keine Einigung erzielt wird: Klageerhebung und Vertretung vor Gericht

    • Begleitung durch alle Instanzen, falls nötig über mehrere Jahre

  • Individuelle Betreuung und Transparenz

    • Regelmäßige Updates über den Verfahrensstand

    • Entwicklung einer individuellen Strategie für den Einzelfall

Wer kann Ansprüche geltend machen?

Potenzielle Mandanten meiner Kanzlei sind Patienten, die durch eine Fehldiagnose gesundheitliche Schäden erlitten haben – sei es durch unnötige oder falsche Behandlungen, verzögerte Therapie oder das Fortschreiten einer Krankheit. Ebenso können Angehörige eines verstorbenen Patienten, der durch eine verspätete Diagnose möglicherweise eine überlebenswichtige Behandlung nicht erhalten hat, Ansprüche geltend machen.

Patienten, die lediglich unzufrieden mit der ärztlichen Behandlung sind, aber keinen konkreten Verdacht auf eine Fehldiagnose oder einen Behandlungsfehler haben, sollten nicht vorschnell rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Unfreundliches oder empathieloses Verhalten eines Arztes begründet keinen Schadensersatzanspruch. Entscheidend ist immer ein tatsächlicher Verstoß gegen medizinische Standards.

Rolle von medizinischen Gutachten und Experten

Medizinische Gutachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Experten bewerten, ob:

  • der Arzt die medizinischen Standards eingehalten hat,

  • die Diagnose nachvollziehbar war,

  • notwendige Untersuchungen unterlassen wurden.

Gutachten können von unabhängigen Schlichtungsstellen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder von privat beauftragten Sachverständigen erstellt werden. Besonders in gerichtlichen Verfahren ist ein überzeugendes Gutachten oft ausschlaggebend für den Erfolg einer Klage.

Verjährungsfristen: Wie lange haben Patienten Zeit?

Schadensersatzansprüche wegen Diagnosefehlern verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Patient Kenntnis vom möglichen Fehler erlangt hat. In besonderen Fällen, etwa wenn der Fehler erst Jahre später erkennbar wird, kann eine längere Verjährung gelten.

Dann sind es maximal 30 Jahre nach dem Vorliegen des vermeintlichen Fehlers.

Fazit

  • Nicht jeder Diagnosefehler ist haftungsrelevant – entscheidend ist, ob elementare Untersuchungen unterlassen wurden.

  • Patienten haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Diagnosefehler nachweislich gesundheitliche Schäden verursacht hat.

  • Die Beweislast liegt beim Patienten, es sei denn, es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler.

  • Ein medizinisches Gutachten ist oft notwendig, um die Erfolgsaussichten eines Anspruchs zu beurteilen.

  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Fehlers.


Rechtsanwalt Oliver Krause

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