Freibeträge und Fristen – und wie Sie mit geschickter Gestaltung die Erbschaftsteuer minimieren
Die Nachricht trifft viele Familien härter als erwartet: Nach dem Tod eines geliebten Menschen flattert ein Brief vom Finanzamt ins Haus – mit der Aufforderung, Erbschaftsteuer in fünf- oder sechsstelliger Höhe zu zahlen. Manchmal auf Geld, das man noch gar nicht erhalten hat – weil es in Immobilien oder Firmenanteilen gebunden ist. Und häufig genau dort, wo man dachte: „Da wird das Finanzamt sicher nichts holen.“
Doch die Realität ist: Deutschland gehört zu den Ländern mit besonders strengen Bewertungs- und Besteuerungsvorschriften im Erbrecht. Und wer sich nicht rechtzeitig mit Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigt, zahlt oft viel mehr, als nötig wäre.
In diesem Artikel zeige ich Ihnen, welche Freibeträge Ihnen tatsächlich zustehen, welche Fehler Menschen bei Schenkungen immer wieder begehen – und wie Sie durch vorausschauende Gestaltung zu Lebzeiten die Erbschaftsteuerlast Ihrer Familie massiv senken können.
Teil 1: Die Grundlagen – Welche Freibeträge gibt es überhaupt?
Die Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad ab. Je enger die Beziehung, desto höher der Freibetrag – aber: diese Freibeträge gelten nicht pro Familie, sondern pro Person.
Die wichtigsten Freibeträge im Überblick:
• Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
• Kinder (inkl. Stief- und Adoptivkinder): 400.000 € je Elternteil
• Enkelkinder (wenn Eltern vorverstorben): 400.000 €, sonst 200.000 €
• Urenkel, Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder: 20.000 €
• Lebensgefährten, Freunde, nicht verwandte Dritte: 20.000 €
Diese Freibeträge gelten jeweils alle zehn Jahre – für jede schenkende Person separat.
Das bedeutet: Wer frühzeitig anfängt zu planen, kann sein Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei weitergeben.
Teil 2: Beispielrechnungen – So verschenken Sie Millionen steuerfrei
Beispiel 1: Ehepaar mit zwei Kindern, Immobilienvermögen
Herr und Frau Meier besitzen eine Immobilie im Wert von 1,2 Mio. €. Sie möchten das Haus später den Kindern vererben, sind sich aber unsicher, ob Erbschaftsteuer fällig wird.
Ohne Planung:
• Jeder Elternteil vererbt 600.000 € an jeweils ein Kind.
• Freibetrag: 400.000 € → steuerpflichtig: 200.000 €
• Steuer je Kind: ca. 15 % = 30.000 €
• Gesamtsteuerlast: 60.000 €
Mit Planung durch Schenkungen zu Lebzeiten:
• Jeweils 400.000 € an jedes Kind – heute.
• In 10 Jahren erneut 400.000 € steuerfrei möglich.
• Durch frühzeitige Aufteilung kann das gesamte Vermögen steuerfrei übertragen werden – ohne spätere Steuerlast.
Fazit: Wer rechtzeitig beginnt, kann Hunderttausende Euro sparen.
Teil 3: Immobilien – Die Steuerfalle im Nachlass
Ein häufiger Fall: Die Familie besitzt eine Immobilie, die vererbt werden soll – aber deren Wert wurde über die Jahre so stark gesteigert, dass die Freibeträge nicht mehr ausreichen.
Problematisch wird das besonders, wenn:
• Mehrere Kinder erben gemeinsam
• Einer das Haus behalten will und die anderen auszahlen muss
• Oder das Haus verkauft werden muss, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen
Lösung: Gestaltungen mit Vorbehalt
Eine intelligente Gestaltung ist die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Das heißt:
• Die Immobilie wird zu Lebzeiten auf Kinder übertragen
• Die Eltern behalten sich ein lebenslanges Wohn- oder Nutzungsrecht vor
• Der steuerliche Wert reduziert sich erheblich – das senkt die Schenkungsteuer
Beispiel:
• Verkehrswert Immobilie: 800.000 €
• Nießbrauchwert: 300.000 €
• Steuerlicher Schenkungswert: nur 500.000 €
• Freibetrag: 400.000 € → Steuer nur auf 100.000 €
So lassen sich auch größere Immobilien steuerlich sinnvoll übertragen – ohne dass die Eltern ihr Zuhause verlieren.
Teil 4: Unternehmen, Depots, Kryptowährungen – Was gilt hier?
Unternehmensanteile
Hier gelten unter Umständen besondere Verschonungsregeln (§ 13a ErbStG), wenn das Unternehmen weitergeführt wird – z. B. 85 % oder 100 % Steuerbefreiung bei Einhaltung von Haltefristen.
Aber: Diese Regeln sind komplex. Viele verfallen bei fehlerhafter Gestaltung. Es gilt: Gestaltung nur mit fachanwaltlicher Beratung.
Wertpapier- und Krypto-Depots
Diese Vermögenswerte sind ebenfalls steuerpflichtiger Teil des Nachlasses. Besonders bei Kryptowerten kommt es auf:
• die korrekte Bewertung zum Todeszeitpunkt
• den Zugriff auf Wallets, Zugangsdaten, Recovery Codes
• und mögliche steuerliche Fallstricke (z. B. Haltefristen)
Viele Erben wissen nicht, dass eine verschlüsselte Wallet ohne Zugang faktisch wertlos ist – trotzdem wird der Steuerwert angesetzt. Das kann zu einer Erbschaftsteuer auf nicht zugängliche Werte führen.
Lösung: Rechtzeitige Dokumentation und Einbindung der Erben durch strukturierte Übergabemodelle.
Teil 5: Häufige Fehler bei Schenkungen – und wie Sie sie vermeiden
Viele Menschen handeln gut gemeint – und verschenken zu Lebzeiten Vermögen, um Erbschaftsteuer zu vermeiden. Doch dabei passieren Fehler, die alles teurer oder sogar unwirksam machen können.
Die häufigsten Fehler:
1. Schenkung ohne Vertrag: Mündliche Absprachen sind steuerlich nicht anerkannt.
2. Verschenken an Dritte ohne Freibetrag: z. B. an Lebensgefährten → fast alles wird besteuert.
3. Unbeachtete Zehnjahresfrist: Wird bei der Erbschaft nicht eingehalten – volle Besteuerung.
4. Keine Rückforderungsrechte: Wenn sich der Beschenkte abwendet oder vorzeitig verstirbt, ist das Vermögen weg.
5. Keine Regelung für Pflege, Kosten, Betreuung: Die Eltern verschenken, aber später fehlt Geld für Pflege – das kann zur Belastung werden.
Lösung: Schenkung mit Rückforderungsvorbehalt, Nutzungsvorbehalt, Pflegevereinbarungen, und steuerlicher Prüfung.
Teil 6: Geschwister, Patchwork-Familien und Schwiegerkinder – Sonderkonstellationen mit Risiko
Wer erbt oder verschenkt, muss immer auch die Familiendynamik im Blick haben.
Beispiel: Zwei Geschwister – ein Erbfall
• Vater stirbt, hinterlässt zwei Kinder
• Haus im Wert von 900.000 €
• Keine Planung zu Lebzeiten
• Ein Kind möchte das Haus behalten, das andere ausgezahlt werden
Ergebnis: Streit, weil die Auszahlung nicht möglich ist, ohne das Haus zu verkaufen. Dazu kommen steuerliche Belastungen, die eine einvernehmliche Lösung erschweren.
Lösung: Testament mit Teilungsanordnung, z. B.:
• Ein Kind bekommt das Haus, das andere mehr Geld- oder Depotvermögen
• Oder: Schenkung des Hauses zu Lebzeiten an das eine Kind, Ausgleich durch Pflichtteilverzichtsvertrag
Diese Gestaltung vermeidet emotional belastende Streitigkeiten nach dem Tod.
Schwiegerkinder
Oft wird an Kinder geschenkt – aber was passiert, wenn es zur Scheidung kommt?
Das geschenkte Vermögen fließt möglicherweise in den Zugewinnausgleich.
Lösung:
• Schenkungen mit Ehevertrag koppeln
• Oder Schenkung unter der Auflage, dass im Fall einer Scheidung das Geschenk zurückfällt
Teil 7: Zeitlicher Faktor – warum Sie heute gestalten sollten
Viele Menschen denken: „Das mache ich später.“ Doch dabei verpassen sie entscheidende Gestaltungschancen.
Denn:
• Die Zehnjahresfrist bei Schenkungen beginnt ab Übertragung, nicht rückwirkend.
• Je früher Sie mit der Vermögensverteilung beginnen, desto häufiger können Sie die Freibeträge nutzen.
• Wenn Sie abwarten, vererben Sie möglicherweise unter Zeitdruck – mit schlechteren Bedingungen.
Beispiel:
• Frau A. verschenkt heute 400.000 € an ihren Sohn.
• In zehn Jahren kann sie erneut 400.000 € steuerfrei schenken.
• Ohne Gestaltung: Erbschaft mit 800.000 € → Steuerlast über 60.000 €.
Durch frühzeitige Gestaltung: 0 € Steuerlast.
Teil 8: Ihr Handlungsfahrplan – So gehen Sie jetzt vor
1. Überblick verschaffen
• Wer soll später was bekommen?
• Welche Vermögenswerte sind vorhanden (Immobilien, Depots, Firmen)?
• Gibt es Sonderkonstellationen (Patchwork, Pflegefälle, Streitpotential)?
2. Freibeträge und Fristen ermitteln
• Wie oft wurden bereits Schenkungen vorgenommen?
• Wann ist die nächste steuerfreie Schenkung möglich?
3. Individuelle Strategie entwickeln
• Wer bekommt wann was – unter Berücksichtigung von Rückfallrechten, Versorgung, Nutzungsvorbehalt und steuerlichen Folgen?
4. Rechtlich und steuerlich prüfen
• Schenkungsverträge, Pflichtteilsverzicht, Eheverträge
• Bewertungsfragen bei Immobilien, Firmenanteilen, Kryptowerten
• Notarielle Absicherung
Fazit: Frühzeitige Gestaltung spart Geld – und verhindert Streit
Wer sein Vermögen frühzeitig plant, vermeidet hohe Steuerzahlungen, schützt die Familie und bewahrt Frieden unter den Erben. Ich begleite Sie dabei – persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung in steueroptimierter Nachfolgegestaltung.
Denn eines ist sicher: Wenn Sie nicht gestalten, gestaltet das Finanzamt – oft zu Ihrem Nachteil.
Sie möchten wissen, wie viel Sie steuerfrei weitergeben können?
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