Die französische Einkommensteuer – ein Überblick
Die französische Einkommensteuer kann komplexer sein, als Sie vielleicht erwarten. Da in Frankreich aktuell die Zeit der Steuererklärungen beginnt – sie müssen zwischen dem 10. April und Ende Mai eingereicht werden – gebe ich Ihnen einen kompakten Überblick über die persönliche Einkommensteuer, das sogenannte Teilsystem, die französischen Sozialabgaben und die Besteuerung von Kapitalerträgen.
Der Frühling ist eine wunderschöne Jahreszeit in Frankreich – perfekt, um das Leben im Freien zu genießen. Der Nachteil: Es ist auch die Zeit der Steuererklärungen. Die Frist zur Abgabe variiert je nach Département und endet in der Regel Ende Mai.
Das Online-Portal zur Abgabe der Einkommensteuererklärung öffnet am 10. April. Die Erklärung muss online eingereicht werden – außer es handelt sich um Ihre erste Steuererklärung in Frankreich oder Sie haben einen triftigen Grund, eine Papierversion abzugeben. Die offiziellen Fristen wurden noch nicht bestätigt, in der Presse jedoch wie folgt kommuniziert:
- 20. Mai – für alle postalischen Erklärungen
- 22. Mai – für Départements 1–19 sowie für Nichtansässige mit Einkünften aus Frankreich
- 28. Mai – für Départements 20–54
- 5. Juni – für Départements 55–101
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute mit der Abgabe! Wenn Sie Einkünfte aus verschiedenen Quellen oder aus dem Ausland erzielen, kann es schnell kompliziert werden. Für verspätete Einreichung können Bußgelder drohen.
Je nach Art Ihrer Einkünfte sind zusätzliche Formulare erforderlich – zum Beispiel das Formular CERFA 3916 zur Meldung aller nicht-französischen Bankkonten und Lebensversicherungen, selbst wenn darüber keine Erträge erzielt wurden. Übersteigt Ihr Immobilienvermögen den Schwellenwert von € 1.300.000, müssen Sie zudem eine Erklärung zur Immobiliensteuer abgeben.
Wichtig: Alle Einkünfte und Kapitalgewinne müssen in Euro angegeben werden – auch wenn sie ursprünglich in einer anderen Währung erzielt wurden.
Die Einkommensteuer – aber anders, als Sie es kennen
Mit den näher rückenden Fristen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit der französischen Einkommensteuer vertraut zu machen. Frankreich mag geografisch nahe liegen, sein Steuersystem unterscheidet sich jedoch deutlich vom deutschen – selbst bei Grundsätzlichem wie der Einkommensteuer.
Wenn Sie das Gefühl haben, zu viel Steuern zu zahlen, ist nun der richtige Moment, Ihre Vermögensstruktur und Ihre Steuerplanung zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf Ersparnisse, Investitionen und Altersvorsorge.
Das quotient familial – das französische Teilsystem
In Frankreich wird die Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen des Haushalts erhoben – einschließlich des Einkommens minderjähriger Kinder – und nicht auf das Einkommen einzelner Personen. Das kann für Familien sehr vorteilhaft sein, insbesondere wenn ein Mitglied ein hohes Einkommen erzielt.
Der Haushalt wird in sogenannte „parts familiales“ (Familienteile) unterteilt. Das Gesamteinkommen wird durch die Anzahl der Teile geteilt, und die Steuersätze werden auf das reduzierte Einkommen angewendet. Anschließend wird die Steuer wieder mit der Anzahl der Teile multipliziert. Auf diese Weise lassen sich hohe Steuersätze vermeiden.
Die Anzahl der Teile hängt von Ihrer Familiensituation ab. Zum Beispiel: Ein verheiratetes Paar hat zwei Teile, zusätzlich je einen halben Teil für das erste und zweite Kind sowie je einen ganzen Teil für jedes weitere Kind.
Einkommensteuersätze 2024
Für das im Jahr 2024 erzielte Einkommen gelten folgende Steuersätze:
Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz |
Bis € 11.497 | 0 % |
€ 11.498 – € 29.315 | 11 % |
€ 29.316 – € 83.823 | 30 % |
€ 83.824 – € 180.294 | 41 % |
Über € 180.294 | 45 % |
Hinzu kommt die Zusatzsteuer auf hohe Einkommen:
Einzelpersonen zahlen 3 % bzw. 4 % auf Einkommen über € 250.000 bzw. € 500.000, Ehepaare über € 500.000 bzw. € 1.000.000.
Im Haushalt 2025 wurde diese Zusatzabgabe für dieses Jahr verlängert. Haushalte mit hoher Steuerlast zahlen mindestens 20 % Steuer. Eine degressive Entlastung ist möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen unter € 330.000 (Einzelperson) bzw. € 660.000 (Ehepaar) liegt.
Es gibt Steuerfreibeträge für Personen über 65 Jahre, mit Schwerbehinderung oder mit bestimmten Renten. Außerdem wird bei Renten, Kindergeld und Unterhalt ein pauschaler Abzug von 10 % (bis zu einem Maximalbetrag) von der Bemessungsgrundlage gewährt.
Verschiedene Steuergutschriften können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelungen sind komplex – sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Sozialabgaben – Prélèvements sociaux
Die Sozialabgaben sind eine Art „zweite Einkommensteuer“. Sie werden zusätzlich zur regulären Einkommensteuer erhoben und dienen der Finanzierung des französischen Sozialversicherungssystems. Sie beinhalten jedoch keine Gesundheitsleistungen und sind von den klassischen Sozialversicherungsbeiträgen (auf Erwerbseinkommen) zu unterscheiden.
Die Sätze der Sozialabgaben:
- Erwerbseinkommen (z. B. Gehalt): 9,7 %
- Renten: 9,1 % (ermäßigt 7,4 % bei geringem Einkommen oder mit S1-Formular)
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc.): 17,2 %
(ermäßigt auf 7,5 % für Personen mit Krankenversicherung in einem anderen EU -Land)
Die Abgaben werden meist auf Basis Ihrer Steuererklärung berechnet und im Herbst fällig. Bei bestimmten Einkünften (z. B. Immobilienverkäufen, Sonderkonditionen bei Lebensversicherungen) müssen die Beiträge innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende entrichtet werden.
Kapitalerträge
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Lebensversicherungen) werden mit dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU) in Höhe von 30 % pauschal besteuert. Dieser Satz umfasst sowohl Einkommensteuer als auch Sozialabgaben.
Für Personen mit S1-Formular (z. B. deutsche Staatsbürger) reduziert sich der PFU-Satz auf 20,3 %.
Haushalte mit geringem Einkommen können beantragen, die Kapitalerträge mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern (dann gelten die Sozialabgaben separat).
Bei Zinsen oder Dividenden aus dem Ausland muss die Steuer (30 %) innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende gemeldet und entrichtet werden.
Einkommen aus Deutschland
In Frankreich steuerpflichtige Personen müssen ihr weltweites Einkommen angeben. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich regelt, in welchem Land welches Einkommen versteuert wird.
- Renten und Mieten aus Deutschland: steuerpflichtig nur in Deutschland – müssen aber in Frankreich angegeben werden (Gutschrift für französische Steuer wird gewährt).
- Immobiliengewinne: in beiden Ländern steuerpflichtig, mit Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuer in Frankreich.
- Kapitalgewinne aus Anlageverkäufen: in der Regel im Wohnsitzland steuerpflichtig.
Steuerplanung
Frankreich mag geografisch nah sein – steuerlich ist es eine ganz andere Welt. Steuerstrategien, die in Deutschland wirksam waren, greifen in Frankreich oft nicht. Es lohnt sich, die Möglichkeiten zur steuerlich optimierten Vermögensstruktur in Frankreich kennenzulernen – auch mit Blick auf die Nachfolgeplanung.
Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über die französische Einkommensteuer. Eine individuelle steuerliche Beratung ist jedoch unerlässlich.
Fragen zu Ihrer Steuererklärung?
Wenden Sie sich an Ihren lokalen Steuerberater.
Fragen zur französischen Besteuerung und zur Steueroptimierung?
Kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei unter www.schwarzkopf-law.com. Meine Kollegen und ich sind Experten für grenzüberschreitende Vermögensstrukturierung und beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des französischen Steuersystems.
Hinweis: Steuersätze, Regelungen und Freibeträge können sich ändern. Die Angaben in diesem Artikel beruhen auf dem Stand der aktuellen Gesetzgebung. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich.