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Die fristlose Kündigung ist ein besonders einschneidendes Instrument im Arbeitsrecht. Sie stellt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor zahlreiche rechtliche Herausforderungen. In unserer Kanzlei erleben wir immer wieder, dass selbst erfahrene Personalverantwortliche eine fristlose Kündigung aussprechen, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies kann zu vermeidbaren Kosten und rechtlichen Komplikationen führen. Daher möchten wir dieses Thema heute ausführlich beleuchten und Klarheit schaffen.

Rechtliche Grundlage der fristlosen Kündigung

Die gesetzliche Regelung zur außerordentlichen Kündigung findet sich in § 626 BGB. Dort heißt es:

"Ein Dienstverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls und die Interessen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen."

Doch was bedeutet das konkret? Wann ist eine solche Kündigung möglich, welche Fristen sind zu beachten und welche Folgen hat sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, setzt aber immer einen schwerwiegenden Grund voraus.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die unter Einhaltung von Fristen erfolgt, muss bei einer fristlosen Kündigung das Vertrauensverhältnis so massiv gestört sein, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist.

Typische Gründe für eine fristlose Kündigung

Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Folgende Situationen können jedoch eine fristlose Kündigung begründen:

  • Schwere Pflichtverletzungen: Dazu gehören unter anderem Diebstahl am Arbeitsplatz, beharrliche Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten. Allerdings ist immer eine individuelle Prüfung erforderlich, ob wirklich ein Kündigungsgrund im Sinne der Rechtsprechung vorliegt.

  • Straftaten im Arbeitsverhältnis: Begehung von Straftaten am Arbeitsplatz, wie Arbeitszeitbetrug oder Unterschlagung, kann das Vertrauensverhältnis irreparabel schädigen.

  • Dauerhafte Unfähigkeit zur Erfüllung der Arbeitsleistung: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann und keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht, kann eine fristlose Kündigung denkbar sein. Dies muss jedoch im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Ablauf einer fristlosen Kündigung

Die fristlose Kündigung muss stets in Schriftform erfolgen. Eine Mitteilung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam. Zudem muss der Kündigungsgrund auf Wunsch des gekündigten Arbeitnehmers mitgeteilt werden.

Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht zur fristlosen Kündigung.

Folgen für Arbeitnehmer: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten, müssen mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Um dies zu vermeiden, sollte umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden.

Darüber hinaus ist schnelles Handeln gefragt: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Andernfalls wird die Kündigung rechtskräftig.

Fazit

Die fristlose Kündigung ist ein drastisches Mittel und sollte gut durchdacht sein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich vorab rechtlich beraten lassen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.

Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

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