Sie sind ein hochqualifizierter Arbeitnehmer:in und wollen in Deutschland arbeiten? Oder Sie sind ein Unternehmen und wollen hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland oder der EU bei sich im Unternehmen beschäftigen? Dann sind Sie bei der Anwaltskanzlei Arif richtig. Rechtsanwalt Arif unterstützt bundesweit klein- und mittelständische Unternehmen sowie qualifizierte Fachkräfte dabei, in einem beschleunigten Verfahren ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken in Deutschland zu erhalten.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland. Um eine Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG zu erhalten, benötigt die Fachkraft einen anerkannten Hochschulabschluss oder ein vergleichbares Ausbildungsniveau, ein Arbeitsplatzangebot, ein bestimmtes Mindestgehalt und gegebenenfalls eine Berufsausübungserlaubnis.


Welche Voraussetzungen müssen für eine blaue Karte EU vorliegen?

  • ein Anerkannter Hochschulabschluss, den wir für Sie überprüfen und erforderlichenfalls ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen
  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag, bei dessen Gestaltung wir insbesondere Arbeitgeber unterstützen
  • Mindestgehaltsgrenze, der je nach Qualifikation variiert (Bsp.: für die große blaue Karte 45.300 € brutto jährlich/3.775 € brutto monatlich, Stand 2024)
  • Ggf. Berufsausübungserlaubnis


Welche Unterlagen sind für die blaue Karte EU erforderlich?

  •  Antrag bei der zuständigen Behörde/Botschaft, den wir für Sie einreichen
  • Gültiger Pass
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot
  • Hochschulabschluss
  • Lebenslauf der Fachkraft


Sonderfall IT-Fachkräfte:

  • Ohne formale Qualifikation möglich
  • Nachweis von Berufserfahrung
  • Mindestgehalt von 41.041,80 € pro Jahr (Stand Januar 2024)


Welche Vorteile hat die blaue Karte EU? 

  • Keine Deutschkenntnisse der Fachkraft erforderlich
  • Möglichkeit zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten (bzw. 21 Monaten mit B1-Deutschkenntnissen)
  • Erleichterter Familiennachzug
  • Visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums


Qualifizierte Beschäftigung nach § 18b AufenthG

Wenn Sie die Erfordernisse der blauen Kate EU nicht erfüllen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG beantragen. Diese wird unter ähnlichen Voraussetzungen, wie die blaue Karte erteilt, jedoch mit Beschränkung auf Beschäftigungen im fachlichen Zusammenhang mit dem Hochschulabschluss.


Rechtsanwalt Arif unterstützt Arbeitgeber und qualifizierte Fachkräfte bundesweit dabei, eine Arbeitserlaubnis und einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken in Deutschland zu erhalten. Für weitere Informationen rufen Sie unsere Kanzlei unter 0228/842619 58 an oder schreiben uns eine E-Mail mit den Eckdaten zu Ihrem Unternehmen und der Fachkraft an [email protected]