Die 4. Führerscheinrichtlinie, die im EU-Parlament beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Bedingungen für den Erwerb, den Umtausch und die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Führerscheinen zu vereinheitlichen. Sie ist jedoch noch nicht in Kraft, da eine Einigung mit der Europäischen Kommission und dem Ministerrat aussteht.
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Die neue Führerscheinrichtlinie - AKTUELLES
2024/06/18

Dr. jur. Yvetta Skrdlik
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AKYS – Anwaltskanzlei Dr. Yvetta Skrdlik
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