Am 13. Dezember 2024 ist die neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU in Kraft getreten. Sie verschärft die Anforderungen an Händler, Hersteller, Importeure und Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon und eBay. Ziel der Verordnung ist eine erhöhte Produktsicherheit, bessere Rückverfolgbarkeit und umfassendere Informationspflichten für Verbraucher. Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen Überblick über zentrale Punkte der GPSR aus Österreich-rechtlicher Sicht (Auswahl):
Neue Anforderungen an Händler – sind Sie vorbereitet?
Die GPSR gilt auch für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden. Vor allem Online-Händler und Anbieter auf Marktplätzen sollten daher ihre Angebote überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Geltungsbereich der GPSR
Die Verordnung betrifft alle Verbraucherprodukte, die in der EU angeboten oder verkauft werden. Ausnahmen bestehen für bestimmte regulierte Produkte, darunter Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und Luftfahrzeuge. Produkte, die für den gewerblichen Gebrauch entwickelt wurden, aber dennoch von Verbrauchern genutzt werden könnten, fallen ebenfalls unter die GPSR.
Die GPSR regelt die Verantwortlichkeiten aller Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Plattformen.
Allgemeine Pflichten für Händler
Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte:
Eine klare Identifikation enthalten (z.B. Seriennummer, Herstellerangaben mit Kontaktadresse)
Notwendige Sicherheitsinformationen und Warnhinweise aufweisen
Den Vorschriften der GPSR entsprechen
Falls ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht, darf es nicht verkauft werden. Der Hersteller oder Importeur muss darüber informiert und Korrekturmaßnahmen müssen ergriffen werden, inklusive möglicher Rückrufe. Zudem sind Marktüberwachungsbehörden bei potenziellen Sicherheitsrisiken sofort zu benachrichtigen.
Zusätzliche Pflichten für den Fernabsatz (Online-Handel)
Händler, die Produkte online oder über sonst den Fernabsatz vertreiben, müssen folgende Angaben gut sichtbar bereitstellen:
Name und Adresse des Herstellers
Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Kontaktdaten der (vom Hersteller oder Importeur zu nominierenden) verantwortlichen Person in der EU
Eindeutige Produktkennzeichnung (inkl. Abbildung und Identifikationsnummer)
Gegebenenfalls notwendige Sicherheits- und Warnhinweise in einer für Verbraucher verständlichen Sprache
Im Falle von Sicherheitsmängeln sind auch Händler verpflichtet, Maßnahmen wie Rücknahme, Erstattung oder Reparaturen anzubieten. Verbraucher müssen mindestens zwei Wahlmöglichkeiten erhalten (z. B. Erstattung oder Ersatz).
Sanktionen und gesetzliche Regelungen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die GPSR festlegen. In Österreich regelt das Produktsicherheitsgesetz 2004 die Sicherheit von Verbraucherprodukten, sofern nicht die GPSR Anwendung findet. Es bleibt in Teilen gültig, bis eine aktualisierte Version mit GPSR-spezifischen Bestimmungen im Frühjahr 2025 in Kraft tritt, welche auch die konkreten Sanktionen enthalten wird.
Handlungsbedarf für Händler – jetzt umsetzen!
Händler sollten zeitnah prüfen, ob ihre Produktseiten und internen Prozesse angepasst werden müssen, insbesondere in Bezug auf:
Sicherheits- und Warnhinweise
Hersteller- und Importeurangaben
Vollständige technische Dokumentation
Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
Die Einhaltung der GPSR schützt nicht nur vor Sanktionen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in Ihr Geschäft.
Rechtsanwalt Handelsrecht und GPSR
Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier, Rechtsanwalt Wien, berät Sie gerne zu Fragen der Produktsicherheit und den spezifischen Anforderungen der GPSR.
Weitere Informationen unter shb-law.at
Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.