Prüfungsbewertungen - gerecht oder ungerecht?
Die bekannte Redewendung "Zwei Juristen, drei Meinungen" wurde indirekt einer Prüfung unterzogen, die die Ängste vieler Jurastudenten bestätigt hat: Eine Untersuchung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) zeigt, dass die Noten für ein und dieselbe Klausur im Durchschnitt um mehr als 6 Punkte variieren. Dies ist besonders besorgniserregend, da die beruflichen Aussichten von Juristen maßgeblich von ihren Noten abhängen.
Die Objektivität bei der Bewertung juristischer Klausuren steht schon lange in der Kritik. Clemens Hufeld, Doktorand an der LMU, hat sich mit der Frage beschäftigt, inwiefern die Bewertungsergebnisse von Verwaltungsrecht-Klausuren unabhängig von den jeweiligen Votanten sind.
Hufeld untersuchte 15 Bearbeitungen derselben Klausur im Verwaltungsrecht. Er bat 23 Prüfende, je 10 Klausuren zu bewerten. Dadurch wurden insgesamt 230 Bewertungen gesammelt, wodurch jede Klausur 15 bis 16 Noten erhielt. Die Abweichung pro Klausur betrug zwischen vier und elf Punkten. Selbst bei der Klausur mit der geringsten Abweichung hätten die Prüflinge in 44% der Fälle bestanden, teilweise sogar mit sieben Punkten Unterschied. Interessant ist auch, dass zwei Drittel der Prüfenden in mindestens einer Klausur nur zwei Punkte vergaben. Auf der anderen Seite wurden null Punkte, ein Punkt oder 18 Punkte überhaupt nicht vergeben, was jedoch nicht überraschend ist, da die juristische Notenskala oft nicht vollständig genutzt wird.
Besonders bedenklich sind die Ergebnisse zur durchschnittlichen Notendifferenz. Über alle Klausuren hinweg beträgt der Unterschied zwischen der höchsten und niedrigsten Note 6,47 Punkte. Hufeld stellt fest, dass die Ergebnisse zeigen, dass die Bewertungen "in sehr geringem Maße objektiv sind, sondern vielmehr von der korrigierenden Person abhängen". Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits klargestellt, dass der Erfolg in Klausuren von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der korrigierenden Person.
Hufeld äußert sich zurückhaltend zu Forderungen nach Veränderungen des Prüfungssystems. Er betont die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in anderen Rechtsgebieten und Studienabschnitten. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, können fundierte politische Entscheidungen getroffen werden. Das aktuelle Prüfungssystem besteht schließlich seit über 200 Jahren.
Angesichts der Bedeutung der Staatsexamensergebnisse sollte untersucht werden, ob die Ergebnisse auch auf das Staatsexamen übertragbar sind. Bis dahin bleibt den Studierenden nach Bekanntgabe der Ergebnisse nur die Möglichkeit, die Bewertung ihrer Klausuren anzufechten.
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