Sie haben eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen der vermeintlichen Versendung von sog. „dick-pics“ bzw. Penisbildern erhalten? Oder Sie haben bereits Post von einem Amtsgericht mit dem Hinweis der Eröffnung des Hauptverfahrens erhalten? Dann melden Sie sich unverzüglich bei uns, um sich bestmöglich gegen diese Vorwürfe verteidigen zu können!

Der Austausch von pornografischen Darstellungen verlagert sich zunehmend ins Internet und ruft vor diesem Hintergrund strafrechtliche Fragestellungen hervor. Bei der Versendung von sog. „Schwanzbilder“ stellt sich die Frage, ob dies unter Umständen Straftatbestände der §§ 184 ff. StGB erfüllt. Jedoch ist nicht jede Versendung von „dick-pics“ strafbar. Häufig werden Ermittlungsverfahren zu Unrecht eingeleitet. Daher muss im Einzelfall von einem erfahrenen Strafverteidiger geprüft werden, wie Sie sich bestmöglich gegen die Vorwürfe verteidigen können.

Wer kommuniziert schon nicht über whatsapp?! WhatsApp wird weltweit von über einer Milliarde Menschen genutzt. In letzter Zeit jedoch mehren sich die Fälle, in denen über WhatsApp-Gruppen rechtsextreme, kinderpornografische zuletzt in den Medien durch einen deutschen Fußballstar bekannt oder gewaltverherrlichende Inhalte versendet werden.
Doch was viele offenbar nicht wissen: Wer verbotene Inhalte teilt, macht sich strafbar. Oft wird von Nutzern nicht bedacht, dass das Zugänglichmachen und Verbreiten bestimmter Inhalte eine Straftat darstellen kann. Vor allem das männliche Geschlecht verbreitet und teilt leichtfertig sog. „ Dick-pics“ Fotos Ihres Intimbereichs in Unkenntnis eine mögliche Straftat zu begehen.

So sollten Sie vorgehen: 

Wenn Sie eine Vorladung seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie dieser Vorladung auf gar keinen Fall nachkommen! Stattdessen kontaktieren Sie unsere Kanzlei und wir werden zunächst Akteneinsicht beantragen. Auf der Grundlage der Aktenlage entwickeln wir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie!

Unser Ziel: Die Vermeidung eines stigmatisierenden Gerichtsverfahrens.

Zögern Sie nicht!

Wenn Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung wünschen, dann melden Sie sich!

Haben Sie noch Fragen? 

Dann schreiben oder rufen Sie mich an!

Sie erreichen uns unter der Nummer 0160-3800600

Viele Grüße aus Hamburg

Ihre Rechtsanwältin Nadine Teichert

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