Von der Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH sind zahlreiche Wohnungseigentumsgemeinschaften (kurz: WEGs) betroffen.  Hausverwaltungen investierten Rücklagen in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH. Die Zeichnung der niedrig verzinsten Anleihen erfolgte überwiegend ohne Zustimmung der WEGs. Betroffen sind u.a. WEGs, die von der insolventen Hausverwaltung Kallmeyer und Nagel betreut wurden.

Am 21.03.2024 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) die Abwicklung des Kreditgeschäfts an. Der Hessische und Bayerische Rundfunkt berichten seit geraumer Zeit investigativ.

Mit der Insolenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH spitzt sich die Situation für die betroffenen WEGs zu.

I. War die Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen absehbar?

Die Deutsche Rücklagen hatte für den 13.02.2025 zu mehreren Anleihegläubiger-versammlungen eingeladen. In den Einladungen kündigte die Geschäftsleitung an, dass die Gesellschaft von der Insolvenz bedroht sei, wenn die Anleihegläubiger (also überwiegend die investierten WEGs) den vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zustimmen würden.

Am 11.02.2025 wurden die Versammlungen abgesagt, da sich nicht ausreichend Anleihegläubiger zu den Versammlungen angemeldet hatten. Nachprüfbar war dies für Gläubiger nicht.

Ganz überraschend ist die vorläufige Anordnung des Insolvenzverfahrens daher nicht.

II. Was bedeutet die vorläufige Anordnung des Insolvenzverfahrens für die Gläubiger der Gesellschaft?

Infolge der Insolvenzantragstellung hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Frankfurt am Main einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird nun prüfen, ob (a) ein Insolvenzgrund vorliegt und (b) die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind. Bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter die Voraussetzungen, wird er dem Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfehlen.

Der weitere Ablauf des Verfahrens wird aller Wahrscheinlichkeit nach wie folgt aussehen:


III. Wann können die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden?

Im Eröffnungsverfahren ist eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle nicht möglich. Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.

IV. Wird ein gemeinsamer Vertreter gewählt?

Bis heute wurde – obwohl ein Einberufungsverlangen der DR Deutsche Rücklagen GmbH vorlag – kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Ein dahingehender Antrag der Gläubiger wurde von der Geschäftsleitung ignoriert.

Das Insolvenzgericht ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet, eine Anleihegläubigerversammlung einzuberufen. Ziel dieser Versammlung ist es, dass die Anleihegläubiger entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wählen wollen und wer dies ggf. sein soll.

Sollte ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden, ist allein dieser berechtigt und verpflichtet die Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH anzumelden. Der Vorteil für die Anleihegläubiger liegt auf der Hand. Sie müssen sich um die Anmeldung und Vertretung ihrer Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH nicht kümmern, da dies der gemeinsame Vertreter übernimmt.

V. Was müssen Anleihegläubiger beachten?

Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH werden ihre investierten Gelder wohl nicht ausgezahlt bekommen, selbst wenn diese zwischenzeitlich fällig gestellt wurden. Die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle kann erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird in ca. drei Monaten gerechnet.

VI. Wie sollten WEGs vorgehen?

Den betroffenen WEGs wird sowohl die Bündelung der Ansprüche als auch die Beratung durch einen auf das Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt empfohlen. Neben der Inanspruchnahme der DR Deutsche Rücklagen GmbH kommt ggf. auch die Inanspruchnahme von weiteren Beteiligten, wie bspw. der oft mitinvolvierten Volksbank, in Betracht.

Auch die Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Kallmeyer und Nagel bzw. gegenüber etwaig nicht insolventen Hausverwaltungen ist angezeigt.

Gerade jetzt bedarf es einer intensiven und umfassenden Recherche, um die Ansprüche der WEGs durchsetzen zu können.

VII. Bündelung der Interessen sowie Kosten 

Die Registrierung sowie die Bündelung der Interessen sind bei uns kostenlos.

Eine Bündelung der Interessen ist für alle WEGs zielführend, um das bestmögliche Ergebnis für diese zu erreichen.

VIII. Zur Person

Seit über 15 Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

In zahlreichen Verfahren wurde ich zum gemeinsamen Vertreter gewählt, so. u. a. im Fall der mybet SE. Dort konnten wir – auch in der Insolvenz – eine Befriedigung der Anleihegläubiger von über 80 Prozent erreichen.

Zudem vertrete ich regelmäßig die Interessen von Gläubigern in Gläubigerausschüssen (bspw. in den Verfahren German Pellets GmbH, KGT Agrar SE, ADCADA GmbH sowie in einer Vielzahl von Industrieinsolvenzen).

Wir wurden mehrfach zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, zu den Rechten von Anleihegläubigern sowie zur Durchsetzung ihrer Rechte gehalten und publiziere laufend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften. Seit Ende 2022 gehöre ich der Schriftleitung der im dfv erscheinenden Fachzeitschrift „Der SanierungsBerater“ an.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den führenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.


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