Eigentlich ist die Sache glasklar. Der Idealfall: Der Vermieter kündigt die Wohnung. Der Mieter akzeptiert die Kündigung und zieht innerhalb der Kündigungsfrist aus. Die Realität: In vielen Fällen bleiben die Mieter einfach in der Wohnung. Was nun?
Räumungsklage
Für viele Vermieter ist der nächste Schritt einfach. Es wird eine Räumungsklage erhoben. Die Kündigung ist wirksam und der Mieter muss auszuziehen. Die Klage wird zugestellt und der Prozess geht seinen Weg. Irgendwann kommt es zum Gerichtstermin und die Überraschung ist riesig. Die Kündigung ist wirksam. Aber! Die Mieter können trotzdem in der Wohnung bleiben. Wieso?
Mieter dürfen trotz wirksamer Kündigung bleiben
Dem Vermieter ist ein gravierender Fehler unterlaufen. Er hat eine ganz wichtige Frist vergessen. Die Folgen für die Mieter sind äußerst erfreulich. Trotz einer wirksamen Kündigung dürfen sie in der Wohnung bleiben. Das Mietverhältnis hat sich auf unbestimmte Zeit verlängert. Ein unbefristetes Mietverhältnis ist entstanden. Wie das geht?
Die Regelung des § 545 BGB
Dies hängt mit der glasklaren Regelung des § 545 BGB zusammen. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine fristlose oder um eine ordentliche Kündigung handelt.
2-Wochen-Frist
Der Vermieter muss innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Mieter erklären, dass er mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht einverstanden ist. Er kann dies schon im Rahmen des Kündigungsschreibens machen. Einige Musterkündigung enthalten diesen Satz jedoch nicht. Die Folgen sind für den Vermieter gravierend. Er muss im schlimmsten Fall das ganze Prozedere (Kündigung und Räumungsklage) von vorne starten. Der Mieter freut sich. Er kann länger in der Wohnung bleiben.
Bei Zweifel Hilfe holen
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Fall des § 545 BGB vorliegt. In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person wie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, ob auch Ihre Kündigung unwirksam ist.