Zum Januar 2013 wir die Düsseldorfer Tabelle geändert. Dadurch erhöht sich der notwendige Selbstbehalt von Erwerbstätigen, die gegenüber Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind auf 1.000,00 Euro monatlich. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige wird der Selbstbehalt auf 800,00 Euro angehoben.
Auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern erhöhen sich ab 2013.
Bei der Höhe des Kindesunterhalts gibt es keine Änderungen.