Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenerlaubnis/Betriebserlaubnis als sogenannte Elektro Kleinstfahrzeuge mit einer max. Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h erlaubt.
In vielen Städten ist mittlerweile zu beobachten, dass die Anzahl der E-Scooter im Straßenverkehr steigt. Ebenfalls ist jedoch zu beobachten, dass die Nutzung der E-Scooter oft in verkehrswidriger Weise erfolgt.
I. Wer darf einen E-Scooter fahren?
- Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.
- Ein Führerschein ist für das Fahren nicht erforderlich.
- Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch empfohlen, da auch Verkehrsunfälle mit einem E-Scooter schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen können.
- E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht.
II. Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?
- Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen, Radfahrerstraßen und auf Fahrradstraßen. Nur wenn solche Straßen/Wege fehlen, darf die Fahrbahn mit dem E-Scooter befahren werden.
- Verboten ist das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Einbahnstraßen dürfen nur dann entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ angebracht ist. Wichtig: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt nicht für E-Scooter.
III. Wie viele Personen dürfen mit einem E-Scooter fahren?
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
- Das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet.
IV. Welche Ampeln gelten für E-Scooter?
- In 1. Linie gilt die Fahrradampel, wenn eine vorhanden ist.
- ist eine Fahrradampel nicht vorhanden, ist die Ampel für den fließenden Straßenverkehr zu beachten.
V. Wer zahlt bei einem Unfall mit dem E-Scooter?
Da das Abschließen einer Haftpflichtversicherung Zulassungsvoraussetzung für den Betrieb eines E-Scooters ist, ist diese auch für Schäden, die bei Dritten entstehen, eintrittspflichtig. Wichtig: Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst haften.
VI. Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei E-Scooter?
- Ja! Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500,00 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
- Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) mit dem E-Scooter unterwegs ist. Eine Strafbarkeit kann aber auch schon ab 0,3 Promille gegeben sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
- Achtung: Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze, d. h. Ein Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt.
VII. Bußgeldkatalog: E-Scooter
Die folgende Tabelle zeigt, bei welchen Verstößen mit welchen Bußgeldern/Sanktionen zu rechnen ist:
Verstoß | Bußgeld |
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist | 15 € |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Nebeneinanderfahren | 15 € |
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt | 70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war | 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen | 10 € |
Verzögerungseinrichtung fehlt | 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Zu zweit auf einem Kfz fahren | 10 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren | 10 € |
An ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Freihändig fahren | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 20 € |
... mit Sachbeschädigung | 25 € |
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Bei Rot über die Ampel gefahren | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 160 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Betrunken mit einem E-Scooter fahren
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen |
Wenn Sie in der Probezeit betrunken mit einem E-Scooter fahren, drohen diese Bußgelder:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen | 250 € | 1 | |
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen | |
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen |
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A. Mitrovski
Rechtsanwalt
Kevekordes Rechtsanwälte und Notar
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