Ein Ehefähigkeitszeugnis beziengsweise eine Ledigkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des serbischen Standesamts welche für die Eheschließung im Ausland (z.B. Deutschland) benötigt wird. In der Ledigkeitsbescheinigung (serbisch: uverenje o slobodnom bračnom stanju) müssen beide Eheleute genannt werden. Damit wird die Tatsache bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach serbischem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Das serbishe Standesamt verlangt eine Gebühr die etwas höher als 10 EUR beträgt.
Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen, damit man diese beim Standesamt im Ausland vorlegen kan.
Außerdem muss diese Ledigkeitsbescheinigung mit einer Apostille versehen werden und anschließen von einem beiidigten Übersetzter in die deutsche Sprach übersetzt werden.
Dokumente welche das serbische Standesamt verlagt, um das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung auzustellen sind folgenden:
- gültiges Ausweidokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Internationale Geburtsurkunde vom serbischen Ehepartner
Das zuständige Standesamt in Serbien kann weitere Unterlagen anfordern, was seltener der Fall ist.
Rechtsanwälte können anhand einer unterschriebenen Vollmacht des Mandanten die иnternationale Geburtsurkunde vom serbischen Ehepartner beschaffen, sowie die Ledigkeitsbescheinigung. Nachdem die Ledigkeitsbescheingung beschafft wurde, muss diese mit einer Apostille beim zuständigen Gericht in Serbien versehen werden und anschließend amtlich übersetzte.
Dieses Verfahren können auch serbische Anwälte für Sie durchführen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder www.vrlegal.rs