Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf, woraufhin der Mieter Widerspruch erhob und diesen damit begründete, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden könne.
Über einen solchen Fall hatte das Landgericht Berlin im Januar 2024 (LG Berlin II vom 25.01.2024 – 67 S 264/22) zu entscheiden. Das Gericht sprach in seinem Urteil die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit aus.