Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind in § 10 StAG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 StAG ist ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig ist, auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind (...). Es ist also zwingend erforderlich, dass die Identität des Einbürgerungsbewerbers geklärt ist. Die Einbürgerungsbehörden verlangen für diesen Nachweis in der Regel die Vorlage des Nationalpasses. Es kommt indes häufig vor, dass der Nationalpass nicht vorliegt. Der folgende Beitrag erläutert, wie es für Sie möglich ist, trotz fehlenden Nationalpasses Ihre Identität nachzuweisen und sodann die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Zunächst sollten Sie versuchen, sich einen Nationalpass bei der zuständigen Botschaft in Ihrem Herkunftsland zu besorgen. Sollte dies gelingen, gelingt die Einbürgerung.
Sollte es Ihnen nicht gelingen, den Nationalpass zu beschaffen, müssen Sie nachweisen können, dass die Beschaffung des Passes objektiv unmöglich oder subjektiv nicht zumutbar ist.
Wenn die Passbeschaffung objektiv unmöglich oder subjektiv nicht zumutbar ist und Sie einen diesbezüglichen Nachweis erbringen können, dann besteht die Möglichkeit, Ihre Identität auf anderem Wege nachzuweisen. Andere Identitätsdokumente sind etwa Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ID-Card.
Für den Fall, dass Sie auch nicht im Besitz solcher amtlicher Dokumente sind und Ihnen deren Beschaffung unmöglich ist, können Sie auch Zeugen aussagen lassen (etwa Familienmitglieder), einen DNA-Test machen lassen oder sonstige Auskünfte jeglicher Art einholen.
Wenn auch das alles ausgeschlossen ist, kann die Behörde unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und Ihres gesamten Vorbringen als ultima ratio Ihre Identität als nachgewiesen ansehen.
Sollten Sie Unterstützung für den Nachweis Ihrer Identität im Rahmen des Einbürgerungsprozesses benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Einbürgerungsprozessen erfolgreich gestaltet.