1. Bedingungen für die Liquidation

Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister geschieht entweder auf freiwilliger Basis (zum Beispiel bei Einstimmigkeit der Gesellschafter) oder als Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. bei Insolvenz). Wesentliche Bedingungen umfassen:

• Ein Beschluss der Gesellschafter, die Liquidation durchzuführen

• Die Zahlung aller bestehenden Verbindlichkeiten (andernfalls ein Insolvenzantrag)

• Die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern

Die Liquidation wird eingeleitet, indem die Gesellschaft formell in das Liquidationsverfahren eintritt und dies im Handelsregister sowie in dem slowakischen Handelsblatt „Obchodný vestník“ veröffentlicht wird.

2. Voraussetzungen

Damit eine Gesellschaft liquidiert werden kann, sind mehrere gesetzliche Voraussetzungen erforderlich:

Erklärung der Liquidation: Es muss eine förmliche Entscheidung über die Liquidation getroffen und diese öffentlich bekanntgegeben werden.

Ernennung eines Liquidators: Der Liquidator übernimmt die Verwaltung der Gesellschaft und wickelt alle laufenden Angelegenheiten ab.

Beendigung laufender Geschäfte: Vor der endgültigen Löschung aus dem Register müssen alle laufenden Verträge und Geschäftstätigkeiten beendet werden.

Tilgung der Schulden: Alle finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft müssen erfüllt sein.

Im Liquidationsverfahren wird zudem geprüft, ob die Gesellschaft überschuldet ist. Sollte dies der Fall sein, muss stattdessen ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

3. Kosten

Die Kosten für eine Liquidation hängen vom Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten und der Höhe der Verpflichtungen ab. Zu den üblichen Kosten gehören:

Verwaltungsgebühren: Gebühren für die Änderungen im Handelsregister (min. 50 EUR) und die formelle Abmeldung.

Notargebühren: Falls notarielle Dienstleistungen erforderlich sind, z. B. bei der Beglaubigung von Dokumenten.

Kosten für den Liquidator: Das Honorar des Liquidators hängt vom Umfang der Arbeit ab. (die Vorauszahlung der zu zahlenden Vergütung des Liquidators in Höhe von 1.500 EUR wird notariell verwahrt)

Anwaltshonorare: Falls ein Anwalt zur Abwicklung oder für juristische Beratung hinzugezogen wird.

Insgesamt können die Kosten zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen, je nach Komplexität und Vermögen der Gesellschaft.

4. Dauer der Liquidation

Die Dauer der Liquidation kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab:

Umfang und Art der Vermögenswerte: Die Abwicklung großer oder komplexer Vermögenswerte kann mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Klärung von Verbindlichkeiten: Die Beendigung und Begleichung sämtlicher Verpflichtungen kann Zeit erfordern, insbesondere bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen.

Rechtliche Fristen: Nach der Bekanntgabe der Liquidation im Handelsanzeiger gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen – insbesondere eine sechsmonatige Frist für die Anmeldung von Gläubigerforderungen.

Die Liquidation einer Handelsgesellschaft in der Slowakei ist ein formaler Prozess, der gesetzlich klar geregelt ist. Die Kosten und die Dauer hängen von der individuellen Situation der Gesellschaft ab, können jedoch bei gründlicher Planung und professioneller Unterstützung effizient abgewickelt werden. Typischerweise dauert der Liquidationsprozess in der Slowakei zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, je nach Komplexität und rechtlichen Anforderungen.