Immer häufiger erhalten deutsche Unternehmen und Firmen Europäische Zahlungsbefehle, die von italienischen Gerichten ausgestellt wurden. 

Um zu verhindern, dass diese Zahlungsbefehle rechtskräftig werden, muss fristgerecht Einspruch eingelegt werden. 

Dieser Einspruch kann auf einfache Weise durch Ausfüllen des Formulars F gemäß der entsprechenden Verordnung erfolgen – und zwar mit jedem Übermittlungsweg, auch per Post.

Was passiert, wenn der Postversand scheitert?

In einem aktuellen Fall hat das Tribunale di Napoli Nord einen per Post versandten Einspruch grundlos zurückgewiesen. Dies stellte ein erhebliches Risiko für den Mandanten dar, da dadurch der Zahlungsbefehl rechtskräftig werden konnte.

Um solche Probleme zu vermeiden, gibt es eine sichere Alternative:

1) Einspruch sicher per zertifizierter italienischer E-Mail (PEC)

Italienische Anwälte können den Einspruch einfach per Posta Elettronica Certificata (PEC) beim Gericht einreichen. Der PEC-Versand liefert einen sicheren Nachweis über die erfolgte Zustellung. Nach Eingang des Einspruchs wird der Richter im System vermerken, dass der Einspruch ordnungsgemäß übermittelt wurde.

*die zertifizierte E-Mail "PEC" funktioniert fast identisch mit dem deutschen beA

2) Anfechtung der Zuständigkeit – der richtige Zeitpunkt

Möchte man die Zuständigkeit des italienischen Gerichts bestreiten, kann dies nicht bereits im Einspruch erfolgen. 

Diese Einrede muss im ersten Verteidigungsakt geltend gemacht werden, sofern das Verfahren fortgesetzt wird.

3) Fortsetzung des Verfahrens in Italien

Nach Eingang des Einspruchs fordert das Gericht den Gläubiger-Kläger auf, die Klage (also einen neuen Schriftsatz) ordnungsgemäß an den Schuldner in Deutschland zuzustellen. 

Es wird gleichzeitig eine Frist für die Verteidigung des Schuldners gesetzt:

  • Wird die Klage nicht rechtzeitig zugestellt, erlischt das Verfahren.

  • Erfolgt die Zustellung, muss sich der Schuldner innerhalb der gesetzten Frist verteidigen und dabei gegebenenfalls die fehlende internationale Zuständigkeit rügen.

4) Verteidigung im Falle der Fortsetzung

Es ist zu empfehlen, sofort sämtliche Verteidigungsargumente und inhaltlichen Einwände gegen die Forderung vorzubringen und sich nicht nur auf die Rüge der fehlenden Zuständigkeit zu beschränken.


Dies deshalb, weil das italienische Gericht sich entweder für zuständig erklären oder – bevor über die Zuständigkeit entschieden wird – die Fortsetzung des Verfahrens anordnen könnte

In diesem Fall würde zunächst eine inhaltliche Prüfung der Sache stattfinden. Die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit könnte also erst nach einer umfassenden Sachverhandlung getroffen werden. Daher ist es wichtig, von Anfang an vollumfänglich seine Position zu verteidigen.

Sollten Sie Rückfragen zum Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl vor Gericht in Italien oder zur Verteidigung vor italienischen Gerichten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Sie können uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website www.cuocolo-legal.com erreichen oder direkt per E-Mail an unsere allgemeine Adresse [email protected] schreiben.