Als Fachanwältin für Familienrecht bei der Rechthaberei erlebe ich täglich, wie belastend Scheidungen für alle Beteiligten sein können. Umso wichtiger ist es mir, Ihnen heute die kostengünstigste und meist auch psychisch schonendste Variante vorzustellen: die einvernehmliche Scheidung.


Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?


Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Partner die Trennung wünschen und sich über die wesentlichen Punkte einig sind. In meiner langjährigen Praxis habe ich beobachtet, dass dieser Weg nicht nur Zeit und Geld spart, sondern auch die emotionale Belastung deutlich reduziert.


Die rechtlichen Grundlagen


Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:- 

  • Das Scheitern der Ehe nach §1565 BGB
  • Ein vollzogenes Trennungsjahr gemäß §1567 BGB
  • Die Zustimmung beider Ehepartner zur Scheidung.


Kostenersparnis durch einseitige Anwaltsvertretung


Ein wesentlicher Vorteil: Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt nur der antragstellende Partner einen Anwalt. Der andere Partner kann dem Scheidungsantrag ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Dies reduziert die Kosten erheblich.


Praktischer Tipp aus meiner Erfahrung

Viele meiner Mandanten vereinbaren eine Teilung der Anwaltskosten - eine faire Lösung, die ich ausdrücklich empfehle.


Wichtige Regelungsbereiche


Für einen reibungslosen Ablauf sollten folgende Punkte vorab geklärt werden:

  1. Versorgungsausgleich (wird von Amts wegen durchgeführt)
  2. Bei gemeinsamen Kindern:  
    1. - Sorgerecht   
    2. - Umgangsregelung   
    3. - Kindesunterhalt
  3. Eventueller Ehegattenunterhalt
  4. Aufteilung der Ehewohnung
  5. Hausratsverteilung


Die rechtliche Vermutung des Scheiterns


Ein besonderer Vorteil: Nach §1566 I BGB wird bei einjähriger Trennung und beidseitiger Scheidungszustimmung unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht muss also keine weiteren Nachforschungen anstellen.

Warum sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung in Erwägung ziehen?

Die einvernehmliche Scheidung ist aus vielen Gründen die bevorzugte Variante, wenn beide Parteien sich über die Scheidung einig sind. Die Vorteile sind unter anderem:

  • Kostenersparnis: Da nur der Antragsteller einen Anwalt benötigt, sind die Anwaltskosten in der Regel niedriger. Zudem können beide Partner sich auf eine faire Kostenaufteilung einigen.
  • Schnelligkeit: Das Verfahren verläuft schneller, da keine umfangreichen Streitigkeiten geführt werden müssen.
  • Weniger Stress: Ohne die Belastung durch Streitigkeiten ist der gesamte Scheidungsprozess deutlich weniger emotional belastend.


Kontaktieren Sie mich jetzt

Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen bei Fragen rund um Ihre einvernehmliche Scheidung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung.


Häufig gestellte Fragen zur einvernehmlichen Scheidung (FAQ)


Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Bei vollständiger Einigkeit und nach Ablauf des Trennungsjahres meist 2-4 Monate.


Können wir die Kosten sparen, wenn wir uns beide selbst vertreten?

Nein, mindestens ein Partner muss anwaltlich vertreten sein - dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


Was kostet eine einvernehmliche Scheidung durchschnittlich?

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen und variieren je nach Vermögenswert. Für genau Kosten, können Sie mich in Ihrem FAll direkt kontaktieren


Müssen alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden?

Ich empfehle dringend, alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist.


Kann man das Trennungsjahr umgehen?

Nein, das Trennungsjahr ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.