Die einvernehmliche Scheidung stellt im türkischen Recht eine zivilrechtliche Möglichkeit dar, eine Ehe zu beenden, wenn beide Ehepartner mit die Auswirkungen der Scheidung einverstanden sind. Im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung ist die Prozess schneller, günstiger und weniger kompliziert.
Einvernehmliche Scheidung unterliegt nach dem türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) bestimmten Voraussetzungen.
- Beide Ehepartner sollten sich sowohl über die Beendigung der Ehe als auch über die Scheidungsauswirkungen (Unterhalt, Sorgerecht, Aufteilung des Vermögens usw.) einig sein. Sie können dies schriftlich in einem Protokoll festhalten, das sie gemeinsam erstellen, oder bei der Anhörung nach Einreichung der Klage mündlich erklären. Es ist jedoch immer besser, ein Protokoll zu erstellen, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden und das Verfahren schneller und erfolgreicher zu gestalten.
- Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben.
- Die von den Ehepartner vereinbarte Folgen müssen vom Richter für angemessen befunden werden. Die Ehepartner können nicht völlig frei entscheiden, was nach der Scheidung geschehen soll. Der Richter prüft, ob die Artikel des Protokolls, sofern vorhanden, oder die von den Partnern erklärten Fragen zu den Scheidungsfolgen mit der öffentlichen Ordnung und dem Gesetz vereinbar sind. Insbesondere Folgen wie das Sorgerecht für die Kinder und die Möglichkeit des nicht sorgeberechtigten Ehepartners, eine persönliche Beziehung zu den Kindern zu unterhalten, stehen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung, so dass der Richter die diesbezüglichen Vereinbarungen unbedingt überwachen muss.
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung
- Sind sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Auswirkungen einig, muss einer von ihnen oder beide gemeinsam reichen beim Familiengericht einen Scheidungsantrag ein.
- Das Gericht lädt beide Ehepartner zu einer Anhörung ein, um sich von deren Einverständnis zu überzeugen.
- Die Ehepartner legen dem Gericht ein Protokoll, in der alle Aspekte der Scheidung geregelt sind. (Wenn kein Protokoll erstellt wurde, wird es mündlich erläutert.)
- Das Gericht prüft die Vereinbarung und erlässt bei Zustimmung ein Scheidungsurteil.
Dürfen die Parteien die einvernehmliche Scheidung aufgeben?
Die Ehepartner haben die Möglichkeit, die unbestrittene Scheidung bis zum Abschluss des Verfahrens und der endgültigen Entscheidung aufzugeben. Wenn sie die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Aspekte aufgeben, können sie das Verfahren in ein strittiges Scheidungsverfahren umwandeln.
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