Einvernehmliche Scheidung Teil 1
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist ein Scheidungsverfahren, bei dem sich beide Ehepartner über die wesentlichen Punkte der Trennung einig sind. Das bedeutet, dass sie keinen Streit über Folgesachen (zentrale Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung oder den Versorgungsausgleich) haben.
Diese Art der Scheidung ist in der Regel schneller, weniger belastend und kostengünstiger als eine streitige Scheidung, bei der die Konflikte gerichtlich geklärt werden müssen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, was Kosten spart.
Zudem läuft eine einvernehmliche Scheidung in der Regel schneller ab als eine streitige, da keine streitigen Folgesachen entschieden werden müssen.
Die Ehepartner müssen vor einreichen des Scheidungsantrages bereits ein Jahr getrennt voneinander leben. Hierfür muss ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung ausgezogen sein, es reicht auch die Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Im letzteren Fall sollten Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Scheidungsanwalt vorab durchsprechen.
Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen beide Ehegatten die Scheidung wollen und sich über die Folgesachen wie Sorgerecht und Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn (Aufteilung des Vermögens), Hausrat und Versorgungsausgleich einig sein.
Für den Ablauf der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehepartner zunächst entscheiden, wer den Anwalt beauftragt. Dieser Anwalt reicht dann für den Antragsteller die Scheidung ein, der andere Ehepartner wird im laufenden Scheidungsverfahren als „Antragsgegner“ bezeichnet.
Er kann ohne Anwalt keine Anträge stellen, was bei einer einvernehmlichen Scheidung auch in der Regel nicht nötig ist.
Wenn der Versorgungsausgleich, welcher von Amtswegen zu entscheiden ist, (es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde notariell ausgeschlossen) geklärt ist, wird vom Gericht ein Scheidungstermin bestimmt, an welchem beide Ehegatten und der Anwalt persönlich erscheinen müssen.
In diesem Scheidungstermin wird dann der Scheidungsbeschluss verkündet, dieser wird den Ehepartnern dann noch schriftlich zugestellt. Nach Ablauf von ca. einem Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses ist die Scheidung rechtskräftig.