Es häufen sich derzeit Fragen unserer Mandanten/Anleger wie in dem Insolvenzverfahren der Elaris AG verfahren wird.
Bis zum 30.04.2025 läuft die Frist für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren.
Was gilt es zu beachten?
Bei der Insolvenz einer Aktiengesellschaft (AG) haben Aktionäre grundsätzlich keine vorrangigen Ansprüche. Ihre Stellung unterscheidet sich wesentlich von der der Gläubiger. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Aktionäre als Eigenkapitalgeber
- Aktionäre sind Miteigentümer der Gesellschaft und stellen Eigenkapital bereit. Im Insolvenzfall werden sie erst nach allen Gläubigern berücksichtigt.
- Prioritätsordnung:
- Insolvenzgläubiger (Lieferanten, Banken, Arbeitnehmer usw.)
- Nachrangige Gläubiger
- Aktionäre (als Letzte)
2. Kein Anspruch auf Insolvenzmasse
- Aktionäre haben keinen direkten Anspruch auf das Vermögen der AG.
- Erst wenn nach Begleichung aller Schulden noch ein Überschuss bleibt (was selten vorkommt), könnte dieser an Aktionäre ausgeschüttet werden.
3. Mögliche Ausnahmen & Sonderfälle
- Schadensersatzklagen: Falls ein Aktionär nachweisen kann, dass ihm durch betrügerische Machenschaften des Vorstands oder durch fehlerhafte Angaben beim Aktienverkauf ein Schaden entstanden ist, könnte er Ansprüche geltend machen. Dieses prüfen wir derzeit gegen den Vorstand.
- Anfechtungsklagen: Falls bestimmte Handlungen der Gesellschaft oder Insolvenzverwalters fehlerhaft oder anfechtbar sind.
- Nachrangige Gesellschafterdarlehen: Falls ein Aktionär der AG ein Darlehen gegeben hat, wird er als Gläubiger behandelt – allerdings meist mit nachrangiger Priorität.
4. Totalverlust möglich
- In der Praxis verlieren Aktionäre bei einer Insolvenz fast immer ihr investiertes Kapital, da der Aktienkurs auf null fällt.
- Es gibt in der Regel keine Entschädigung für Aktionäre, es sei denn, sie haben spezielle Absicherungen getroffen (z. B. über Derivate oder Versicherungen).
Fazit: Aktionäre können in der Insolvenz einer AG keine direkten Ansprüche auf die Insolvenzmasse anmelden. Sie tragen das volle Risiko ihres Investments und stehen in der Rangfolge der Gläubiger ganz am Ende.
Sie haben Fragen? gern
Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.
Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:
- Tel: 0351/ 21 52 025-0
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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Aktionären, Anlegern und Investoren.
Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen wie Derivest, Kaussen-Lingens u.w. gemacht. Die Kanzlei hat dabei eine breite Anzahl von Fallgruppen bearbeitet und Anleger in Schadensfällen wie INFINUS Schadenskomplex, UDI, Deutsche Lichtmiete, in Fällen der Gewährung von Nachrangdarlehen u.a. vertreten.
Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.
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