Coaching-Boom oder Rechtsbruch? Die Wahrheit hinter unwirksamen Coachingverträgen

Der Markt für Online-Coaching explodiert – doch viele Verträge halten vor Gericht nicht stand. Immer mehr Gerichte erklären Coachingverträge für nichtig, weil Anbieter gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verstoßen oder sittenwidrige Klauseln verwenden. Wer zahlt, ist oft der Dumme – es sei denn, er wehrt sich mit juristischer Unterstützung!


Anbei einige Urteile, die für Aufsehen sorgen:

  • Das Landgericht Bochum (Urteil vom 03.12.2024, Az. I-3 O 101/24) stellte klar: Ein Coachingvertrag ohne Zulassung nach dem FernUSG ist unwirksam. Der Anbieter musste 5.800 Euro zurückzahlen und die Anwaltskosten übernehmen.

  • Das Landgericht Göttingen (Urteil vom 08.11.2024, Az. 4 O 130/24) entschied: Zwei Coachingverträge waren mangels Zulassung nichtig. Der Kläger erhielt 14.245,02 Euro zurück.

  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 18.12.2023, Az. 13 O 2839/23) erklärte einen Online-Coachingvertrag wegen fehlender Zulassung für unwirksam. Die Klägerin bekam das gezahlte Honorar zurück.

  • OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2024, Az. 4 U 101/24. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte einen Coaching-Vertrag wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) für unwirksam. Der Anbieter hatte keine Zulassung, der Kunde bekam 23.800 Euro zurück.

  • LG München I, Urteil vom 15.01.2025, Az. 44 O 16944/23.Das Landgericht München I entschied, dass ein Online-Coaching-Vertrag zur Kryptowährung mangels Zulassung nach dem FernUSG nichtig ist. Die Anbieterin musste 1.500 Euro zurückzahlen.

  • LG Stade, Urteil vom 18.08.2022, Az. 3 O 5/22
    Das Landgericht Stade erklärte einen Coaching-Vertrag wegen Sittenwidrigkeit und Wucher für unwirksam. Die Klage des Anbieters auf Zahlung von 31.416 Euro wurde abgewiesen.


Was bedeutet das für Sie?

  • Verträge ohne Zulassung nach FernUSG sind meist nichtig.

  • Sie können gezahlte Beträge zurückfordern.

  • Auch sittenwidrige Verträge (krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Preis) sind anfechtbar.

  • Coachingverträge können auch noch nach 14 Tagen bis zu einem Jahr widerrufen werden, sofern Sie gar nicht oder fehlerhaft über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt wurden.


Warum jetzt handeln?

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer einen unwirksamen Coachingvertrag abgeschlossen hat, muss nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben. Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können.


Rechtsanwalt Kristian Hillebrecht – Ihr Partner für die Rückabwicklung von Coachingverträgen

Die Kanzlei Kristian Hillebrecht aus Frankfurt ist ausschließlich im Zivilrecht tätig und setzt Ihre Rechte konsequent durch. Wir prüfen Ihren Vertrag, beraten Sie individuell und fordern Ihr Geld zurück – bundesweit und mit Erfahrung. Schluss mit teuren Versprechen und leeren Inhalten: Lassen Sie sich jetzt beraten und holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht!


Fazit:
Wer einen unwirksamen Coachingvertrag unterschrieben hat, ist nicht schutzlos. Die Urteile der Gerichte sind bei unwirksamen Coachingveträgen eindeutig – und die Kanzlei Kristian Hillebrecht kämpft für Ihr Recht!

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