Der endgültige Kaufvertrag für Immobilien, auch als abschließender Vertrag bezeichnet (Umowa przyrzeczona), ist das zentrale Dokument, durch das das Eigentum an einer Immobilie auf den Käufer übertragen wird. Der Abschluss dieses Vertrags stellt den letzten Schritt im Verkaufsprozess dar und setzt die in einem früheren Vorvertrag festgelegten Verpflichtungen um. Im polnischen Recht müssen bestimmte formale und rechtliche Anforderungen erfüllt sein, um die Gültigkeit und Sicherheit der Transaktion zu gewährleisten.

Wesentliche Merkmale des endgültigen Kaufvertrags

Der endgültige Kaufvertrag ist der Vertrag, durch den das Eigentum an einer Immobilie vom bisherigen Eigentümer auf den Käufer übertragen wird. Gemäß Artikel 158 des polnischen Zivilgesetzbuchs muss dieser Vertrag in notarieller Form abgeschlossen werden, andernfalls ist er ungültig.

Formale Anforderungen

  1. Notarielle Beurkundung:
    Der endgültige Kaufvertrag für Immobilien muss in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden. Nur eine solche Urkunde gewährleistet die ordnungsgemäße und wirksame Übertragung des Eigentums an der Immobilie auf den Käufer.

  2. Vertragselemente:
    Der endgültige Vertrag sollte wesentliche Informationen enthalten, darunter:

    • Eine genaue Beschreibung der Immobilie, einschließlich der Identifikationsdaten im Grundbuch,
    • den Kaufpreis sowie Zahlungsbedingungen,
    • Erklärungen der Parteien zum rechtlichen Zustand der Immobilie, insbesondere zu etwaigen Belastungen.
  3. Zustimmung des Ehepartners:
    Wenn die verkaufte Immobilie Teil des gemeinsamen Vermögens der Ehepartner ist, muss die Zustimmung des Ehepartners zum Abschluss des endgültigen Vertrags vorliegen, was ebenfalls in der notariellen Urkunde bestätigt werden sollte.

Rechtsfolgen des Abschlusses des endgültigen Kaufvertrags

  1. Eigentumsübertragung:
    Mit der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags vor einem Notar wird das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übertragen. Der Käufer wird zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie, und sein Eigentumsrecht kann im Grundbuch eingetragen werden.

  2. Pflichten der Parteien:

    • Verkäufer: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Immobilie dem Käufer gemäß den vereinbarten Bedingungen zu übergeben.
    • Käufer: Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu zahlen.
  3. Rechtlicher Schutz:
    Der Abschluss des endgültigen Vertrags in Form einer notariellen Urkunde bietet beiden Parteien vollständigen rechtlichen Schutz. Der Notar überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrags und stellt sicher, dass alle erforderlichen Erklärungen abgegeben wurden.

Verbindung zum Vorvertrag

Der Vorvertrag, der dem endgültigen Kaufvertrag vorausgeht, dient der Absicherung der Interessen der Parteien in der Vorbereitungsphase zum Abschluss des endgültigen Vertrags.

  1. Form des Vorvertrags:
    Der Vorvertrag kann in schriftlicher Form oder als notarielle Urkunde abgeschlossen werden. Wird er in notarieller Form abgeschlossen, kann die benachteiligte Partei bei Weigerung der anderen Partei, den endgültigen Vertrag abzuschließen, gerichtlich die Durchsetzung des Vertrags verlangen.

  2. Folgen der Nichtabwicklung des endgültigen Vertrags:

    • Notarielle Urkunde: Die benachteiligte Partei kann die gerichtliche Durchsetzung des Vertrags verlangen.
    • Schriftliche Form: Die Partei kann lediglich Schadensersatz für die durch die Nichtabwicklung des endgültigen Vertrags entstandenen Schäden verlangen.

Zusammenfassung

Der endgültige Kaufvertrag für Immobilien im polnischen Recht muss in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden, um gültig zu sein. Der Abschluss dieses Vertrags führt zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie auf den Käufer und erfordert die Erfüllung bestimmter formaler Anforderungen. In der Praxis stellt der Vorvertrag, insbesondere in notarieller Form, eine wichtige Absicherung der Interessen der Parteien bis zum Abschluss des endgültigen Vertrags dar.


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