Die Insolvenz der Energiegewinner eG war ein Rückschlag für viele Mitglieder und Anleger, doch sie markiert auch den Beginn einer umfassenden Aufarbeitung. 


Nach Ablauf der Anmeldefrist für Gläubiger im März 2024 liegt der Fokus nun auf der rechtlichen Prüfung der Verantwortlichkeiten, der Durchsetzung von Ansprüchen und der Ermittlung weiterer Optionen zur Schadensbegrenzung und Rückgewinnung von Geldern.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Februar 2024 (Amtsgericht Köln, Az.: 70c IN 347/23) übernahm Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Amelung die Verwaltung der Genossenschaft. Die Forderungsanmeldung ist inzwischen abgeschlossen, die Prüfungen der Ansprüche durch das Insolvenzgericht fanden im April 2024 statt. Nun stehen die gerichtliche Verfolgung berechtigter Ansprüche sowie mögliche Schadensersatzforderungen gegen verantwortliche Vorstände und Aufsichtsräte im Fokus.

Erste Ergebnisse der Insolvenzprüfung: Was bedeutet das für Genossen und Anleger?

  • Erste Feststellungen zeigen eine erhebliche Überschuldung der Genossenschaft bereits seit 2020.
  • Crowdinvestoren, die Nachrangdarlehen gezeichnet haben, wurden erst spät über finanzielle Risiken informiert.
  • Jahresabschlüsse ab 2020 wurden bis zur Insolvenz nicht veröffentlicht.
  • Mögliche Haftungsansprüche gegen die ehemaligen Vorstände werden geprüft.

👉 Die positive Nachricht: Trotz des Insolvenzverfahrens gibt es rechtliche Möglichkeiten zur Rückforderung und zur individuellen Anspruchsverfolgung. Insbesondere Verletzungen der Sorgfaltspflicht nach § 34 GenG und § 93 AktG sowie potenzielle Prospektverstöße bei den Crowdinvestings bieten Ansatzpunkte für juristische Schritte.


1. Forderungssicherung und Insolvenzquote: Was können Mitglieder und Investoren erwarten?

Nachdem die Fristen zur Anmeldung von Forderungen im März 2024 abgelaufen sind, befinden sich die Gläubigerforderungen nun in der Prüfungs- und Verteilungsphase. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögenswerte zu sichern und bestmöglich zu verwerten, um eine möglichst hohe Insolvenzquote für die Gläubiger zu erzielen.

📌 Relevante Fragen für die Genossen und Investoren:

  • Welche Vermögenswerte sind noch vorhanden und verwertbar?
  • Wie hoch ist die erwartete Insolvenzquote für Genossen und Crowdinvestoren?
  • Können persönliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche geltend gemacht werden?

👉 Der nächste Schritt: Die Prüfung der Insolvenzquote und mögliche zusätzliche Rückforderungen aus der Geschäftsführungshaftung.

Unsere Empfehlung für Betroffene:
✅ Regelmäßige Einsicht in den Berichtsfortschritt des Insolvenzverwalters.
✅ Prüfung individueller Rechtsansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens.
✅ Teilnahme an den Gläubigerversammlungen, um die Verwertung der Vermögenswerte aktiv zu begleiten.


2. Haftungsprüfung gegen Vorstand und Aufsichtsrat: Chancen für Schadenersatz

Mangelhafte Finanzberichterstattung und mögliche Pflichtverletzungen

  • Die Jahresabschlüsse für 2020, 2021 und 2022 wurden nicht veröffentlicht, obwohl bis 2023 weiterhin Kapital durch Nachrangdarlehen eingesammelt wurde.
  • Die Genossenschaft warb bis Ende 2023 aktiv um neue Investoren, obwohl die wirtschaftliche Lage offensichtlich angespannt war.

👉 Potenzielle juristische Konsequenzen:

  • Haftungsansprüche gegen Vorstände nach § 93 Abs. 2 AktG und § 34 GenG (Fahrlässigkeit bei der Geschäftsführung).
  • Mögliche Anfechtung von Zahlungen nach § 129 InsO, falls Gelder unrechtmäßig abgeflossen sind.
  • Prüfung auf Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, falls die Insolvenz zu spät angemeldet wurde.

📌 Gute Neuigkeiten für Anleger:
Falls Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dass geschädigte Mitglieder und Investoren außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadenersatz erhalten.


3. Crowdinvesting und Nachrangdarlehen: Gibt es eine Chance auf Rückzahlung?

Viele Anleger haben über die GLS Crowd-Plattform Nachrangdarlehen gezeichnet. Diese Finanzierungsform birgt besondere Risiken, da sie im Insolvenzfall nachrangig behandelt wird.

Doch auch hier gibt es HoffnungFalls Irreführung über die Finanzlage vorliegt, können Anleger ihr Nachrangdarlehen anfechten (§ 826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).Falls Vermögensanlagen falsch beworben wurden, könnten Haftungsansprüche nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) greifen.

👉 Relevante Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 19.07.2016, II ZR 235/15: „Unzureichende Information über wirtschaftliche Risiken kann eine arglistige Täuschung begründen.“
  • OLG Stuttgart, Urteil vom 17.09.2021, 12 U 96/19: „Falsche oder unvollständige Angaben in Verkaufsprospekten können eine persönliche Haftung der Geschäftsführung begründen.“

Nächster Schritt für Crowdinvestoren:

  • Einzelfallprüfung durch spezialisierte Fachanwälte, ob Anfechtung des Nachrangstatus möglich ist.
  • Möglichkeit einer Sammelklage prüfen, um gemeinschaftlich Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

4. Fazit: Gemeinsam für Transparenz und Gerechtigkeit sorgen

📢 Für viele Mitglieder und Investoren gibt es noch juristische Optionen, um Verluste zu minimieren.

Was Sie jetzt tun sollten:Prüfen, ob individuelle Schadenersatzansprüche bestehen.An der weiteren Gläubigerkommunikation teilnehmen.Rechtliche Schritte gegen Verantwortliche vorbereiten.

📢 Wichtige Frage für Betroffene:
Liegen schuldhafte Pflichtverletzungen der Vorstände oder Aufsichtsräte vor, könnte dies zu weiteren Schadenersatzzahlungen außerhalb der Insolvenzmasse führen.

👉 Unser Ziel als Vertreter der betroffenen Genossen und Anleger:

  • Die vollständige Offenlegung aller relevanten Finanzunterlagen sicherstellen.
  • Möglichkeiten zur Rückforderung von unrechtmäßig abgeflossenen Geldern nutzen.
  • Eine Haftung der ehemaligen Verantwortlichen durchsetzen, falls rechtlich möglich.

📌 Jetzt aktiv werden:
Betroffene Mitglieder und Investoren können sich für eine gemeinsame Interessenvertretung melden.

Fragen

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

0800 72 73 463 

an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege,  Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei. 
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Fi