Sie wurden enterbt? So können Sie trotzdem Ihren Pflichtteil einfordern!
Die Enterbung kann für viele Betroffene ein Schock sein. Plötzlich steht man mit leeren Händen da, obwohl man eigentlich mit einem Erbanteil gerechnet hat. Doch wussten Sie, dass in vielen Fällen trotzdem ein finanzieller Anspruch besteht?
Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten einen Anteil am Erbe – und genau diesen sollten Sie nicht ungenutzt lassen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben, wie Sie ihn berechnen und durchsetzen können.
Was bedeutet Enterbung?
Eine Enterbung bedeutet, dass eine Person, die nach dem Gesetz erbberechtigt wäre, durch Testament oder Erbvertrag vom Nachlass ausgeschlossen wird. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die betroffene Person leer ausgeht. Bestimmte nahe Angehörige haben oft ein Recht auf den Pflichtteil – ein gesetzlicher Mindestanspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe.
Wichtiger Hinweis: Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und müssen daher explizit im Testament berücksichtigt werden.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nicht jeder Enterbte kann einen Pflichtteil verlangen. Gesetzlich anspruchsberechtigt sind:
- Kinder (auch Adoptivkinder)
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern, falls der Verstorbene keine Kinder hinterlassen hat
Keinen Pflichtteil erhalten: Geschwister, Großeltern und entferntere Verwandte.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Berechnung hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Familienstand des Erblassers ab.
Beispiele zur Berechnung:
- Ein enterbtes Kind (Erblasser war unverheiratet, zwei Kinder):
- Gesetzlicher Erbteil: 1/2
- Pflichtteilsquote: 1/4
- Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft:
- Gesetzlicher Erbteil: 1/2
- Pflichtteil: 1/4
- Ehepartner bei Gütertrennung (zwei Kinder vorhanden):
- Gesetzlicher Erbteil: 1/3
- Pflichtteilsquote: 1/6 des Nachlasses
Wie kann der Pflichtteil entzogen werden?
Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen nach § 2333 BGB entzogen werden, beispielsweise wenn der Berechtigte:
- ein schweres Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat,
- den Erblasser grob misshandelt oder böswillig seine Unterhaltspflichten verletzt hat,
- eine schwere Straftat begangen hat, die eine Erbunwürdigkeit begründet.
Achtung: Grober Undank reicht nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen!
Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Rechte durch
Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss von den Erben aktiv eingefordert werden. Folgende Schritte sind notwendig:
- Nachlass ermitteln: Machen Sie Ihre Auskunftsansprüche geltend und lassen Sie sich von den Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
- Pflichtteilsanspruch geltend machen: Auf Basis des Nachlassverzeichnisses fordern Sie Ihren Pflichtteil außergerichtlich von den Erben ein.
- Wertermittlung: Falls Zweifel an der Bewertung des Erbes bestehen, etwa bei Grundbesitz oder Kunstgegenständen, sollten Sie ein Sachverständigengutachten verlangen.
- Klageverfahren: Kommen die Erben Ihren berechtigtem Auskunftsverlangen nicht nach und zahlen die Erben nicht freiwillig, hilft der Gang zu Gericht.
Wichtig: Die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls.
Pflichtteil reduzieren durch Schenkungen?
Viele Erblasser versuchen, den Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten zu minimieren. Doch das Gesetz sieht eine Regelung vor: Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers können bei der Pflichtteilsberechnung angerechnet werden.
Kann man eine Enterbung anfechten?
Eine Enterbung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, z. B. wenn:
- der Erblasser nicht testierfähig war (z. B. wegen Demenz),
- das Testament formelle Fehler enthält,
- das Testament durch Drohung oder Irrtum zustande kam.
In solchen Fällen kann eine Anfechtung sinnvoll sein, die innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen muss.
Lassen Sie sich beraten!
Mit diesen Informationen und dem richtigen Vorgehen sichern Sie sich, was Ihnen rechtlich zusteht. Gerne stehen wir Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung kompetent zur Seite, um Ihren Pflichtteil effektiv durchzusetzen.
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