Verstirbt eine Person, die auch im Ausland Vermögen besitzt, stellt sich sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den regelmäßig nur national tätigen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht nur bei der Abwicklung des Nachlasses, sondern bereits im Rahmen des Erbscheinbeantragungsverfahrens grundsätzlich die Frage nach der Vorgehensweise. Möglicherweise ist eine fremde Rechtsordnung anwendbar oder Kenntnisse in anderen Sprachen nötig. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich im spanischen Erbrecht bei der Nachlassspaltung des deutschen Eigentümers von in Spanien belegenem Immobilienvermögen.

Im Bereich des internationalen Erbrechtes übernehmen wir daher regelmäßig Beratungen hinsichtlich des anwendbaren Rechtes im Erbfall, begleiten bei der Annahme und Abwicklung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses im Ausland.

Unsere Kanzlei verfügt nach hiesiger Kenntnis als einzige über gleichzeitig in Deutschland und Spanien tätige Rechtsanwälte mit Fachanwaltszulassung im Erbrecht als auch im Steuerrecht sowie gleichzeitiger Zulassung in Spanien.

Insbesondere beraten wir bezüglich der Erbschaftsteuerpflichten, übernehmen die erforderlichen Verwaltungstätigkeiten, begleiten bei der notariellen Unterzeichnung der Erbannahme und stellen den ordnungsgemäßen Übergang des Eigentums an Immobilien, Bankguthaben, Aktienvermögen oder Geschäftsanteilen zugunsten der Erben sicher.

Im Falle einer erforderlichen Klage nach erfolgtem Erbfall, beispielsweise auf Zahlung des Pflichtteils, bestimmen wir die internationale Zuständigkeit der Gerichte, und übernehmen die gerichtliche Vertretung - je nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit entweder vor deutschen oder auch vor spanischen Gerichten.

Ebenso werden wir vorbereitend tätig, indem wir bei der Erstellung von Testamenten, insbesondere in Deutschland aber auch in Spanien, beraten, So kann sichergestellt werden, dass die zeitlichen und finanziellen Nachteile einer Nachlassabwicklung über in Spanien belegenes Vermögen so gering wie möglich ausfallen. Wir beraten dabei hinsichtlich der vorteilhaftesten vertraglichen Gestaltung des Erwerbes von in Spanien belegenem Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen und berücksichtigen insoweit selbstverständlich auch steuerliche und familienrechtliche Aspekte des Erwerbs in Spanien.



bj