Viele Menschen beschäftigen sich erst mit ihrem Nachlass, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Doch wer seine Vermögensnachfolge frühzeitig plant, kann nicht nur Streit unter den Erben vermeiden, sondern auch erhebliche Steuern sparen. In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich täglich, wie durch clevere Gestaltungen zu Lebzeiten Millionenwerte legal und effizient an die nächste Generation weitergegeben werden – oft ohne dass das Finanzamt mitverdient.
In diesem Artikel zeige ich Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Vermögen steueroptimiert und konfliktfrei zu übertragen – und wie Sie mit professioneller Unterstützung Fehltritte vermeiden, die teuer werden können.
1. Warum überhaupt zu Lebzeiten schenken?
Zahlreiche Mandanten stellen mir dieselbe Frage: Warum sollte ich schon zu Lebzeiten etwas abgeben? Ich brauche das Geld doch noch selbst. Die Antwort ist einfach: Wer rechtzeitig überträgt, nutzt Freibeträge mehrfach, vermeidet hohe Steuersätze – und hat die Kontrolle über den Vermögensübergang.
Ihre Vorteile:
• Mehrfachnutzung der Freibeträge: Alle zehn Jahre können Sie Schenkungen steuerfrei im Rahmen der Freibeträge vornehmen.
• Steuerklassen nutzen: Ehegatten, Kinder, Enkel – sie alle haben eigene Freibeträge, die Sie strategisch ausschöpfen können.
• Vermeidung von Streit: Wer zu Lebzeiten überträgt, entscheidet selbst, wer was erhält – nicht das Gesetz oder ein Testamentsvollstrecker.
• Flexibilität durch Gestaltung: Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechte sichern Ihre Interessen trotz Übergabe.
Wer hingegen wartet, bis der Erbfall eintritt, riskiert hohe Steuerzahlungen – insbesondere bei Immobilien, deren Wert sich in den letzten Jahren stark erhöht hat. Das neue Bewertungsrecht seit 2023 verschärft diese Problematik zusätzlich.
2. Freibeträge strategisch nutzen – so sparen Sie legal Steuern
Das Erbschaftsteuerrecht gewährt jedem Erben bzw. Beschenkten persönliche Freibeträge – und das alle zehn Jahre erneut. Wer also frühzeitig beginnt, kann durch gestaffelte Übertragungen erhebliche Summen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.
Beispiele für Freibeträge:
• Ehepartner: 500.000 €
• Kinder: 400.000 €
• Enkelkinder: 200.000 €
• Schwiegerkinder: 20.000 €
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann jedem Kind 400.000 € schenken – steuerfrei. Nach zehn Jahren ist dieselbe Schenkung nochmals möglich. Macht zusammen 1,6 Mio. € steuerfrei. Wenn auch noch die Enkel beschenkt werden, erweitert sich das Potenzial erheblich.
Tipp: Überlegen Sie, ob eine Kettenschenkung in Betracht kommt – z. B. Sie schenken Ihrer Tochter 400.000 €, die wiederum 200.000 € an ihr eigenes Kind (Ihr Enkel) weitergibt. So bleiben alle Beteiligten innerhalb der Freibeträge – und die Vermögenswerte landen dort, wo sie langfristig hin sollen.
3. Die Klassiker: Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Viele Menschen scheuen sich davor, ihr Eigenheim oder ihre Immobilie zu übertragen, weil sie sich absichern wollen. Verständlich – deshalb ist die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder lebenslangem Wohnrecht eine beliebte Lösung.
Wie funktioniert das?
Sie übertragen z. B. Ihre vermietete Immobilie an Ihr Kind – behalten sich aber den Nießbrauch vor. Das heißt: Sie erhalten weiterhin die Mieteinnahmen, obwohl Ihr Kind bereits der zivilrechtliche Eigentümer ist.
Vorteile:
• Sie sichern sich wirtschaftlich ab, obwohl das Eigentum schon übergegangen ist.
• Der steuerliche Wert der Immobilie reduziert sich durch den Nießbrauch – dadurch sinkt die Schenkungsteuer.
• Sie nutzen Freibeträge optimal, weil der reduzierte Verkehrswert zur Bewertung herangezogen wird.
Achtung: Der Nießbrauch muss notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden, damit er wirksam und steuerlich anerkannt ist.
4. Gestaltung durch Familiengesellschaften: Der Turbo für größere Vermögen
Gerade bei größeren Vermögen – z. B. bei Immobilienportfolios, Unternehmensanteilen oder Aktienpaketen – ist die Familiengesellschaft ein bewährtes Modell.
Was ist das?
Sie gründen z. B. eine GmbH oder GbR, in die Sie Ihre Vermögenswerte einbringen. Die Anteile dieser Gesellschaft übertragen Sie dann nach und nach an Ihre Kinder – z. B. über eine Kombination aus Schenkung, Vorbehaltsnießbrauch und Stimmrechtsregelung.
Ihre Vorteile:
• Freibeträge optimal nutzbar – da der Wert der Anteile bemessen wird, nicht der Einzelwerte.
• Vermögen bleibt steuerlich „gebündelt“ und besser steuerbar.
• Stimmrechte können entkoppelt werden – d. h. Sie bleiben Geschäftsführer, Ihre Kinder bekommen wirtschaftliche Beteiligung, aber kein Mitspracherecht.
• Flexibilität bei der Vermögensnachfolge: Neue Familienmitglieder können einbezogen, andere ausgeschlossen werden.
• Schutz vor Gläubigern oder Scheidung: Die Gesellschaft kann mit Rückfall- und Verwertungsverboten ausgestattet werden.
Familiengesellschaften sind ein mächtiges Instrument – aber auch komplex. Hier braucht es erfahrene Beratung in Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht.
5. Immobilien clever übertragen – aber bitte nicht falsch!
Immobilien sind häufig der größte Vermögensbestandteil im Nachlass. Doch genau hier drohen die größten Steuerfallen – insbesondere, wenn der Marktwert stark gestiegen ist.
Worauf kommt es an?
• Der neue Bewertungsgesetz-Standard führt dazu, dass Immobilien seit 2023 oft deutlich höher bewertet werden – mit entsprechendem Steuersatz.
• Eine Übertragung mit Nießbrauch reduziert den steuerpflichtigen Wert – je jünger der Schenker, desto größer der Nießbrauchswert.
• Ein Wohnrecht reduziert den steuerlichen Wert nur dann, wenn es exklusiv vereinbart wird und eine konkrete Fläche umfasst.
• Vorsicht bei vermieteten Immobilien: Auch hier ist die Bewertung steuerlich komplex – vermietete Wohnimmobilien erhalten ggf. einen Abschlag, gewerbliche nicht.
• Nicht zu früh verkaufen! Wenn die Immobilie erst kürzlich gekauft oder gebaut wurde, kann ein Verkauf oder eine Schenkung steuerliche Konsequenzen haben (z. B. Spekulationsfrist, AfA-Nachversteuerung).
Wichtig:
Die notarielle Gestaltung muss passgenau erfolgen – jede Abweichung kann steuerliche Nachteile auslösen oder sogar zur Rückforderung durch das Finanzamt führen.
6. Rückforderungsrechte und Schutzmechanismen nicht vergessen
Wer schenkt, will sich absichern. Besonders bei großen Beträgen oder Immobilien ist es essenziell, Rückforderungsrechte vorzubehalten:
Beispiele:
• Widerrufsrecht bei Scheidung des Kindes
• Rückforderung bei Insolvenz oder Verpfändung
• Rückübertragung bei Vorversterben des Kindes
• Auflagen für Verbleib im Familienbesitz
Solche Rechte sollten vertraglich klar geregelt und notariell beurkundet werden. Andernfalls verlieren Sie jegliche Kontrolle.
Auch die Integration in Pflichtteilsverzichtsverträge kann sinnvoll sein – etwa bei Patchworkfamilien oder Geschwisterkonstellationen mit ungleicher Vermögenszuwendung.
7. Wer nichts tut, verliert: Beispielrechnung zur Steuerersparnis
Ohne Gestaltung:
Ein Vater vererbt 2 Mio. € an seine Tochter. Freibetrag: 400.000 €. Versteuert werden 1,6 Mio. € – Steuerlast: rund 400.000 €.
Mit rechtzeitiger Schenkung (10 Jahre vorher, mit Nießbrauch):
Wert durch Nießbrauch reduziert auf 1,2 Mio. €, abzgl. 400.000 € Freibetrag = 800.000 € steuerpflichtig – Steuerlast: ca. 150.000 €.
Mit zwei Schenkungen in 10-Jahres-Abständen à 400.000 €:
Steuerlich komplett abgedeckt durch Freibeträge – 0 € Steuer.
8. Häufige Fehler – und wie Sie diese vermeiden
In meiner Kanzlei sehe ich regelmäßig dieselben Stolperfallen:
• „Ich schenke einfach mal was“ – ohne Notar, ohne Beratung.
• Immobilie übertragen, aber kein Wohnrecht oder Nießbrauch abgesichert.
• Freibeträge verschenkt, weil alles erst im Testament steht.
• Keine Rückforderungsrechte vereinbart – plötzlich ist alles weg.
• Schenkung an Enkel, aber vorher keine Pflichtteilsverzichte der Kinder geregelt – führt zu Streit.
All diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig mit professioneller Unterstützung plant.
Fazit: Jetzt gestalten – nicht warten!
Je früher Sie mit der Gestaltung Ihres Nachlasses beginnen, desto mehr können Sie sparen – und desto sicherer wird der Übergang für Ihre Familie. Gerade in einer Zeit, in der Immobilienpreise, Steuerrecht und Familiensituationen komplexer werden, ist eine individuelle, vorausschauende Planung das beste Mittel, um Vermögen zu schützen und Streit zu vermeiden.
Ich helfe Ihnen dabei – mit fundierter Beratung, klarem Blick für steuerliche und rechtliche Details, und langjähriger Erfahrung in der Gestaltung von lebzeitigen Übertragungen.
Sie wollen Steuern sparen und Streit vermeiden? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Familienvermögen strategisch und steueroptimiert zu übertragen. Ob Schenkung, Familiengesellschaft oder individuelle Sonderkonstellation – gemeinsam entwickeln wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Erstberatung.
Als Fachanwältin für Erbrecht und erfahrene Gestaltungsanwältin stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite – diskret, empathisch und mit dem Ziel, Ihre Interessen zu schützen.
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