In einem von mir geführten Verfahren am Landgericht Berlin (Urteil vom 09.02.2024, Az. 38 O 118/23) hat das Gericht die beklagte Bank verurteilt, dem Kläger nicht genehmigte Transaktionen in Höhe von über 12.000,00 € zurückzuerstatten. Der Kläger, ein langjähriger Kunde der Bank, fiel einem raffinierten Phishing-Betrug zum Opfer.

Hintergrund des Falls

Der Kläger erhielt eine betrügerische SMS, die angeblich von einem Käufer auf "eBay-Kleinanzeigen" stammte und ihn aufforderte, einen Link anzuklicken, um eine Zahlung zu erhalten. In der Annahme, dass die Nachricht echt sei, folgte der Kläger dem Link und gab seine Zugangsdaten sowie einen von der Bank erhaltenen Sicherheitscode auf einer vermeintlichen Bank-Website ein. In der Folge wurden neun unautorisierte Transaktionen in Höhe von insgesamt fast 13.000,00 € an einen unbekannten Empfänger vorgenommen.

Nachdem er den Betrug entdeckt hatte, kontaktierte der Kläger sofort die Hotline der Bank, um seinen Online-Zugang sperren zu lassen und die Transaktionen zu stoppen, aber die Bank stornierte die Zahlungen nicht. Der Kläger erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei und forderte die Rückerstattung von der Bank, was diese verweigerte.

Gerichtliche Feststellungen

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und urteilte, dass die Transaktionen gemäß § 675u BGB nicht autorisiert waren, was den Zahlungsdienstleister verpflichtet, den Betrag im Falle nicht autorisierter Transaktionen zu erstatten. Das Gericht bemerkte, dass zwar ein Authentifizierungsprozess stattgefunden habe, dieser jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Autorisierung der Transaktionen durch den Kläger sei.

Die Bank argumentierte, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe, indem er seine Sicherheitsinformationen im Rahmen des Phishing-Angriffs preisgegeben habe. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Verhalten des Klägers zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gewesen sei. Der Phishing-Versuch war raffiniert und umfasste gefälschte SMS und eine betrügerische Website, die die Bankseite nachahmte und den Kläger in die Irre führte.

Darüber hinaus sprach das Gericht dem Kläger Zinsen auf den zurückerstatteten Betrag und die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten zu.