Wenn das Ehegattentestament der Eltern eine Pflichteilsauschlussklausel enthält, führt die erfolglose Anfechtung des Testaments der Eltern zum Eingreifen der Sanktion wie bei Inanspruchnahme des Pflichtteils nach dem Tod des Erstversterbenden, da hierdurch der Wunsch der Erblasser, sich gegenseitig ohne Belastung durch Pflichtteilsansprüche zu beerben, noch weitergehend angegriffen wird, als bei Inanspruchnahme des Pflichtteils.

(Beschluss des OLG München vom 7.4.2011 31 Wx 227/10)