Erfolg vor der Schlichtungsstelle: Unsere Kanzlei erstreitet Rückerstattung von über 15.000 Euro für Bankkunden

Unsere Kanzlei hat erneut einen wichtigen Erfolg im Bankrecht erzielt: In einem Schlichtungsverfahren wurde einer Person die Rückerstattung von 15.138,67 Euro zugesprochen. Die Genossenschaftsbank (LIGA Bank eG) hatte dem Kunden Verwahrentgelte ohne wirksame vertragliche Grundlage berechnet.

Hintergrund: Unwirksame Klauseln bei Verwahrentgelten

Unsere Mandantschaft führte zwei Girokonten bei der LIGA Bank eG und stellte fest, dass Verwahrentgelte in Höhe von insgesamt 15.138,67 Euro berechnet wurden. Die Bank stützte sich dabei auf eine Kontovertragsänderung vom 2. Juni 2021, die ein Verwahrentgelt von -0,50 % p.a. für Guthaben vorsah.

Unsere Argumentation:

Wir machten geltend, dass es sich bei dieser Vertragsänderung um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelte, die unwirksam seien. Dabei verwiesen wir auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Februar 2025 (Az. XI ZR 61/23), das ähnliche Klauseln wegen Intransparenz für unzulässig erklärte.

Entscheidung zu Gunsten unseres Mandanten

Die Schlichtungsstelle gab unserer Beschwerde vollumfänglich statt und entschied, dass die Bank unserem Mandanten die 15.138,67 Euro zurückzahlen muss. Ausschlaggebend war, dass die Klausel zur Berechnung des Verwahrentgelts nicht klar und verständlich formuliert war. Besonders kritisch bewertet wurde, dass nicht eindeutig festgelegt war, zu welchem Zeitpunkt am Tag das Guthaben für die Berechnung des Entgelts maßgeblich sein sollte.
Durch diese Unklarheit verstieß die Klausel gegen § 307 BGB und wurde daher als unwirksam erklärt. Dieser Fehler dürfte bei vielen Vereinbarungen vorliegen.

Wichtiger Erfolg für Bankkunden – Ihr Recht auf Rückerstattung

Dieses Urteil setzt ein wichtiges Signal: Unklare und intransparente Verwahrentgelte in Bankverträgen sind unzulässig, auch wenn sie nachträglich zwischen den Parteien vereinbart worden sind. Kunden, die ähnliche Entgelte gezahlt haben, könnten ebenfalls Anspruch auf Rückerstattung haben.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil

Dieser Erfolg zeigt erneut die Kompetenz und Durchsetzungskraft unserer Kanzlei im Bank- und Vertragsrecht. Haben auch Sie Verwahrentgelte gezahlt oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Bankvereinbarungen? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Verträge und setzen Ihr Recht auf Rückerstattung durch.