Ermittlungen wegen Darknet-Käufen – Was droht mir?
Das Darknet ist kein rechtsfreier Raum. Immer häufiger geraten Käufer und Nutzer in den Fokus von Ermittlungsbehörden, sei es wegen des Erwerbs von Drogen, Waffen oder anderen illegalen Waren. Auch wer glaubt, anonym zu handeln, kann von der Polizei „enttarnt“ werden. Dieser Rechtstipp erklärt, wie Ermittlungsbehörden im Darknet vorgehen, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Falle eines Ermittlungsverfahrens richtig verhalten.
1. Was ist das Darknet, und warum ist es strafrechtlich relevant?
Das Darknet ist ein Teil des Internets, der nicht über klassische Suchmaschinen zugänglich ist. Hier werden unter anderem illegale Waren und Dienstleistungen angeboten, darunter:
Drogen,
Waffen,
Kinderpornografisches Material,
Gestohlene Daten oder Fälschungen.
Der Erwerb, Besitz oder Handel mit solchen Waren ist strafbar. Auch wer nur „kleinere Mengen“ kauft, kann sich strafrechtlich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Waffengesetz (WaffG) oder andere Straftatbestände verantworten müssen.
2. Wie ermitteln Behörden im Darknet?
Trotz der vermeintlichen Anonymität im Darknet sind Nutzer nicht unsichtbar. Ermittlungsbehörden arbeiten international zusammen und setzen hochentwickelte Technologien ein. Typische Ansätze sind:
Enttarnung von Marktplätzen: Behörden schließen Plattformen, auf denen illegale Geschäfte abgewickelt werden, und sichern Nutzerdaten.
IP-Rückverfolgung: Auch im Darknet ist die Verschleierung von IP-Adressen nicht immer sicher. Fehler bei der Nutzung von Anonymisierungsdiensten wie Tor können zur Entdeckung führen.
Finanzielle Transaktionen: Kryptowährungen wie Bitcoin oder Monero werden zunehmend nachverfolgt. Nutzerprofile lassen sich so rekonstruieren.
Datenlecks: Listen mit Kundendaten von Darknet-Marktplätzen gelangen regelmäßig in die Hände der Polizei.
3. Welche Strafen drohen bei Darknet-Käufen?
Die Strafhöhe hängt von der Art und Menge der gekauften Ware ab:
Drogen: Schon kleine Mengen können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Bei größeren Mengen oder gewerbsmäßigem Handel drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Waffen: Der illegale Erwerb oder Besitz einer Waffe führt zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, bei Kriegswaffen oder Explosivstoffen sogar bis zu 10 Jahren.
Kinderpornografisches Material: Erwerb oder Besitz wird nach § 184b StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft.
Zusätzlich drohen:
Durchsuchung und Beschlagnahme: Geräte wie Smartphones oder Computer werden forensisch untersucht.
Zivilrechtliche Ansprüche: Geschädigte können Schadensersatz fordern.
4. Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Wenn Sie von Ermittlungen wegen Darknet-Aktivitäten betroffen sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Keine Aussagen machen: Sprechen Sie nicht mit der Polizei, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen. Aussagen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können Ihre Lage verschlechtern.
2. Anwalt einschalten: Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
3. Zahlungsströme prüfen: Sichern Sie Beweise, die Ihre Unschuld belegen können, etwa Transaktionsdetails, die zeigen, dass Sie keine illegalen Käufe getätigt haben.
5. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten?
Ja, es gibt mehrere Ansätze zur Verteidigung:
Technische Fehler: Daten im Darknet sind oft unvollständig oder fehlerhaft. Die Identität eines Nutzers ist nicht immer eindeutig belegbar.
Beweisprobleme: Die Rückverfolgung von Kryptowährungen ist kompliziert. Ermittler müssen nachweisen, dass Sie gezielt illegale Waren bestellt haben.
Zugriff durch Dritte: Wenn mehrere Personen Zugriff auf Ihre Geräte haben, kann der Tatnachweis erschwert werden.
6. Fazit: Frühzeitig handeln und professionellen Rat einholen
Ermittlungen wegen Darknet-Käufen sind komplex und erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Selbst wenn der Vorwurf haltlos erscheint, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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