Nicht selten kommt es vor, dass Spielern, die online gezockt haben, eine Vorladung ins Haus flattert. Es besteht der Verdacht illegal an Online-Glücksspielen teilgenommen zu haben, meist kommt dazu auch ein Geldwäscheverdacht. Wir erklären, wie ein Anwalt Ihnen in einem solchen Fall helfen kann, um die Sache möglichst schnell ohne viel Aufwand vom Tisch zu bekommen.
War Online-Glücksspiel illegal in Deutschland?
Der Verdacht, dass Spieler sich an illegalem Online-Glücksspiel beteiligt haben, ist gerechtfertigt. Denn nahezu alle Anbieter im Internet – von Slots über Poker bis hin zu Casinospielen und Sportwetten – waren jahrelang ohne gültige Lizenzen auf dem deutschen Markt unterwegs. Erst seit Ende 2020 wurden überhaupt Lizenzen für Online-Glücksspiel vergeben. Trotzdem haben heute längst nicht alle Anbieter eine solche. Das Problem dabei: Kaum ein Spieler kann erkennen, dass er auf einer illegalen Seite zockt. Der Zugang zum Anbieter ist unkompliziert. Man wird höchstens nach dem Alter gefragt. Die Seiten sind professionell aufgemacht und in bestem Deutsch verfasst. Unter diese unerlaubten Anbieter sind vor dem Jahr 2020 auch große, bekannte Namen wie Tipico, Poker-Stars, Sunmaker oder Wunderino und zahlreiche mehr gefallen. Auch sie waren jahrelang ohne gültige Konzession auf dem deutschen Markt unterwegs.
Wer sich an illegalem Online-Glücksspiel beteiligt, macht sich strafbar
Das Gesetz sagt deutlich, dass sich derjenige, der sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, strafbar macht:
§285 StGB: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Was muss nun aber ein Spieler tun, der wegen illegalem Online-Glücksspiel unter Verdacht gerät?
Kurz: Schweigen und mit dem Schreiben zum Anwalt gehen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese hier nutzen. Die Versicherung übernimmt in den meisten Fällen die Anwaltskosten.
Lang: Das Schreiben zum Ermittlungsverfahren wegen illegalem Online-Glücksspiel landet zunächst als förmliche Zustellung im Briefkasten. Darin werden die Betroffenen dazu meist aufgefordert über einen Anhörungsbogen entweder der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Auskunft zu geben. Es ist sehr wichtig, dieses Schreiben nicht zu ignorieren. Sonst droht eine Anklage vor Gericht. Im schlimmsten Fall kann es zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Ähnlichem kommen. Stattdessen empfiehlt es sich, die Sache sofort an einen Anwalt weiterzuleiten, der sich damit auskennt.
Unter Verdacht illegal online gespielt zu haben: Das Recht auf Schweigen
Oft gibt es im Schreiben auch einen Termin, wann und wo Sie bei der Polizei zu einer Anhörung erscheinen sollen. Hier können Sie von ihrem Recht auf Schweigen Gebrauch machen. Das bedeutet, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht haben, ohne dadurch mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen. Sie können schlicht nicht beim Termin erscheinen und müssen ihn weder absagen, noch sich entschuldigen.
So geraten Spieler bei Online-Glücksspiel zusätzlich unter Geldwäscheverdacht
Beim Verdacht illegal online gespielt zu haben bleibt es meistens nicht. Hinzu kommt häufig der Verdacht auf Geldwäsche und das passiert wie folgt:
Der Ursprung solcher Verdächtigungen liegt bei Ihrer Bank. Werden plötzlich ungewöhnlich hohe Summen über Ihr Konto bewegt, kontrollieren die Banken den Zusammenhang. Wenn das Geld dazu auch noch häufig ins Ausland fließt oder von dort zurück, ist der Verdacht auf Geldwäsche perfekt. Dazu muss man wissen, dass die meisten Anbieter von Online-Glücksspielen ihren Sitz auf Malta oder in Gibraltar haben, sehr viele illegale Anbieter kommen aus Curaçao. Zahlungen laufen häufig über Zahlungsdienstleister aus Zypern oder Estland.
Online-Spieler, die in den Strudel der Sucht geraten, bewegen oft sehr hohe Summen hin und her. Es kommt deshalb gelegentlich die Vermutung auf, Sie könnten sogar ein sogenannter Finanzagent sein. Das sind Privatpersonen, oder Gewerbebetreibende, die oft unwissentlich dazwischengeschaltet werden, um Gelder für eine fremde Organisation oder ein Unternehmen aus dem Banksystem herauszuholen.
Wenn eine Bank solche ungewöhnlichen Kontobewegungen bemerkt, die in die Kategorie „Geldwäsche“ passen, meldet sie diese der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Genau genommen deren spezieller Einheit FIU (Financial Intelligence Unit). Diese wiederum übermittelt die Verdachtsfälle an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schließlich, um bei der Bestätigung eines Verdachts ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten. Solche Verdächtigungen kommen übrigens häufig vor. Laut Stiftung Warentest waren es bereits im Jahr 2021 fast 300.000 Meldungen, denen die Behörden nachgegangen sind.
Geldwäsche: Strafen bis zu fünf Jahren Haft und die Kontosperrung drohen
§ 261 StGB (Strafgesetzbuch) behandelt die Geldwäsche. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen, wie bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Geldwäsche, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.
Verdacht auf Teilnahme an illegalen Online-Glücksspiel und Geldwäsche: So kann ein Anwalt helfen:
Verstricken Sie sich auf keinen Fall in Rechtfertigungen – weder in einem Anhörungsbogen noch direkt vor Ort bei der Polizei. Nehmen Sie sich einen Anwalt zur Hilfe, der genau weiß, was er tun muss, damit die Ermittlungen gegen Sie schnellstmöglich eingestellt werden. Ein Anwalt darf Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und kann dadurch gezielt darauf antworten. Ihnen als Privatperson steht diese Einsicht nicht zu.
Wir, die HFS Rechtsanwälte, sind bereits geübt in solchen Fällen und konnten eine Einstellung der Ermittlungsverfahren immer schnell und unkompliziert bewirken.
Sie erreichen mich hier über Anwalt.de oder auch gerne über E-Mail: schopf@hfs-rechtsanwälte.de