Die KSP Rechtsanwälte schreibt auch im März erneut Social-Media-Nutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an. Im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH werden Forderungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien geltend gemacht. Das aktuelle Schreiben folgt dem bekannten Muster:

Schadensersatz: 2.000,00 EUR

Dokumentationskosten: 85,00 EUR

Zinsen: 1.048,95 EUR

Rechtsanwaltsvergütung: 215,80 EUR zzgl. Pauschale

Gesamtbetrag: 3.369,75 EUR

Die Vorwürfe betreffen diesmal die unberechtigte Nutzung eines Bildes auf Facebook, für das die dpa Picture-Alliance GmbH die Exklusivrechte beansprucht. Zur Berechnung des Schadensersatzes wird die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) herangezogen, die eine Orientierung für marktüblich übliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte bietet. Auffällig ist jedoch, dass die von KSP geltend gemachten Forderungen bei vergleichbaren Sachverhalten stark variieren. In manchen Fällen werden lediglich 200 EUR verlangt, in anderen hingegen 2.000 EUR. Diese Praxis erscheint willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Empfehlung: Forderung prüfen lassen!

Empfänger solcher Schreiben sollten die Forderung keinesfalls ungeprüft begleichen, sondern durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Urheberrecht bewerten lassen. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung kann aus verschiedenen rechtlichen Gründen unberechtigt sein. Folgende Ausnahmen könnten eine rechtmäßige Nutzung begründen (Beispiele!):

Privatkopie: Eine rein private Nutzung kann unter bestimmten Umständen erlaubt sein.

Zitierfreiheit: Falls das Bild zur Veranschaulichung in einem wissenschaftlichen oder kritischen Kontext genutzt wurde.

Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis: Falls das Bild als Teil einer journalistischen Berichterstattung genutzt wurde.

Darüber hinaus ist die geforderte Summe auch der Höhe nach oft nicht durchsetzbar. Die Gerichte wenden die MFM-Tabelle in der Praxis häufig nicht an, da sie nicht den verbindlichen Charakter einer gesetzlichen Regelung besitzt. Ohne besondere Umstände des Einzelfalls liegt der durchsetzbare Lizenzschadensersatz für eine unberechtigte Bildnutzung oft nur bei 150 bis 300 EUR pro Bild.

Die Bewertung  solcher Forderungen erfordert Spezialwissen. Daher sollten Betroffene sich unbedingt juristisch beraten lassen, bevor sie auf die Forderung reagieren.