Sie sind (unglücklicherweise) an einem Verkehrsunfall beteiligt? Nun ist die Frage, was zu tun ist:
1. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Ob Sie Unfallverursacher sind, oder nicht. Sie können noch nicht absehen, ob es zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen wird. Auch wenn der Unfallgegner seine Schuld am Unfallort einräumt, ist er daran später nicht gebunden. Zudem verlangen beispielsweise Mietwagenfirmen oder Leasingunternehmen in Ihren Verträgen, dass Sie die Polizei rufen. Sie vermeiden also in jedem Fall Nachteile.
2. Wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, kontaktieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer und setzen Sie ihn in Kenntnis. Ihr Versicherer wird Sie einen Fragebogen ausfüllen lassen und den Schaden bezahlen. Wenn Ihr Versicherer der Auffassung ist, dass der Gegner nicht Recht hat oder zu viel verlangt, wird Ihr Versicherer einen Anwalt beauftragen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, wenn Sie nicht selbst Schadenersatz geltend machen wollen.
3. Wenn der Unfallgegner der Unfallverursacher ist und Sie Schadenersatz geltend machen möchten, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Die sogenannten Rechtsverfolgungskosten (also auch die Kosten des Rechtsanwalts) muss der Unfallverursacher tragen. Gerne stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt in der Verkehrsunfallregulierung zur Verfügung. Ich vertrete Sie im außergerichtlichen Verfahren gegen den Unfallverursacher oder auch in einem etwaigen Bußgeldverfahren. Rufen Sie gerne unverbindlich an.
4. In einem weiteren Schritt müssen Sie Ihr Fahrzeug einem Gutachter vorführen, um die Schadenshöhe bestimmen zu lassen. Auch hierüber kann ich Sie gerne informieren und Ihnen einen geeigneten Gutachter empfehlen.
5. Sollte der Gegner nicht bezahlen, erhebe ich für Sie Klage und führe das gerichtliche Verfahren. Ich kümmere mich um die gesamte Schadensabwicklung und halte Sie über jeden Verfahrensschritt auf dem Laufenden. Wenn Sie Verletzungen erlitten haben, Verdienstausfall hatten oder gar einen Krankenhausaufenthalt, setze ich auch diese Kosten und ein Schmerzensgeld für Sie durch.