Eine Bank, die für ein Darlehen einen Zinssatz verlangt, der mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz, riskiert nicht nur, dass sie am Ende gar keine Zinsen erhält, sondern auch, dass sie das Darlehen nur in monatlichen Raten zurückerhält. 


Denn Darlehensverträge, die das Doppelte des marktüblichen Zinssatzes übersteigen, sind sittenwidrig und damit nichtig. Bei unwirksamen Verträgen gilt nun, dass die jeweilige Bereicherung dem anderen Vertragspartner herauszugeben ist. 

Bei Verbraucherdarlehen wäre es aber für den Bankkunden ungünstig, wenn er statt Raten mit überhöhten Zinsen den gesamten erhaltenen Betrag an die Bank zurückzahlen müsste. Daher hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kunde in einem etwaigen Fall, in dem die Bank zu hohe Zinsen vereinbart hat, weiterhin nur die Raten nach der vereinbarten Vertragslaufzeit, aber ohne Zinsen und nur in Höhe des erhaltenen Darlehens zu zahlen hat. Ein zinsloses Darlehen also!


Doch wie findet man heraus, ob das eigene Darlehen, ob die Zinsen zu hoch sind?
Auf der Website der Deutschen Bank gibt es eine MFI-Zinsstatistik, die die jeweils marktüblichen Zinssätze zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages ausweist. Übersteigen die vereinbarten Darlehenszinsen die dort ausgewiesenen marktüblichen Zinssätze um das Doppelte, dürfte der Darlehensvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein.  Misstrauisch sollte man auf jeden Fall werden, wenn für das letzte Jahrzehnt (2014-2024) Zinsen ab 6-7 % vereinbart werden, zumal der Zinssatz in den letzten Jahren extrem niedrig war. Bei einem Marktzins von z.B. 3,4 % dürfte ein Darlehenszins von 6,9 % oder mehr sittenwidrig sein.


Zu viel gezahlte Zinsen wären im Übrigen von der Bank zu erstatten, wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde.