Die Finanzaufsicht greift durch: Die BaFin hat der Frankfurter Kryptofirma Ethena GmbH den Verkauf des USDe-Tokens verboten und die Rückabwicklung aller Geschäfte angeordnet. Zusätzlich wurde eine Geldbuße von 600.000 Euro verhängt. Anleger bangen nun um ihre Investitionen.

BaFin sieht unerlaubtes Einlagengeschäft – Ethena zieht sich zurück

Ethena emittierte insgesamt rund 5,4 Milliarden USDe-Token, seit dem 28. Juni 2024 auch auf dem deutschen Markt. Der USDe-Token, ein Stablecoin, sollte durch Marktmechanismen wie Hedging (Absicherung gegen Wertschwankungen) und Staking (Einsatz von Kryptowährungen zur Generierung von Erträgen) an den US-Dollar gekoppelt sein, um als stabiles Zahlungsmittel zu dienen. Diese Mechanismen sollten den Wert des Tokens stabilisieren und Schwankungen am Markt ausgleichen. Die BaFin stufte das Modell jedoch als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ein, für das keine entsprechende Erlaubnis vorlag, und verhängte ein Vertriebsverbot sowie eine Rückabwicklung der Geschäfte. In Reaktion zog sich Ethena vom deutschen Markt zurück und verlegte ihre Aktivitäten auf die Britischen Jungferninseln.

Rückabwicklung ungewiss – Anleger sollten rechtliche Schritte prüfen

Die Rückabwicklung der USDe-Token ist angeordnet – doch, ob betroffene Anleger ihr Geld vollständig zurückerhalten, ist derzeit offen. Da der Token nicht auf klassischen Sicherheiten, sondern auf Marktmechanismen basierte, ist das Risiko finanzieller Verluste hoch. Zudem gibt es keine genauen Zahlen über betroffene EU-Anleger. Anleger, die auf Stabilität des Tokens vertrauten, könnten rechtliche Schritte wegen möglicher irreführender Werbung oder unzureichender Aufklärung in Erwägung ziehen. 

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