Im Mai 2023 veröffentlichte die EU die Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR), die nach einer 18-monatigen Übergangsfrist ab dem 13. Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG ersetzen wird. Diese neue Verordnung soll sicherstellen, dass in der EU weiterhin nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Sie enthält zusätzliche Anforderungen, die auf die zunehmende Digitalisierung und den wachsenden Onlinehandel reagieren. Damit hat sie Auswirkungen auch auf das Handelsrecht. Nachfolgend eine Auswahl der Bestimmungen:

Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung

Die Verordnung gilt für alle in der EU in Verkehr gebrachten oder bereitgestellten Produkte, es sei denn, spezifische Unionsvorschriften wie CE-Richtlinien regeln die Produktsicherheit. Ausnahmen betreffen u.a. Arzneimittel, Lebensmittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Neu hinzugekommen sind Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplatzanbieter, die nun spezifische Pflichten zur Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit haben.

Bewertung der Produktsicherheit

Artikel 6 definiert neue Kriterien zur Sicherheitsbewertung, darunter Cybersicherheitsmerkmale und die Wechselwirkung mit anderen Produkten.

Pflichten für Hersteller

Hersteller müssen für jedes Produkt eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Diese Anforderungen ergänzen die bisherigen Vorgaben der Richtlinie 2001/95/EG.

Wesentliche Veränderung eines Produkts

Der Begriff „wesentliche Veränderung“ erfasst nun alle, die ein Produkt so verändern, dass die Sicherheit beeinflusst wird, was eine neue Risikobewertung erfordert.

Rückverfolgbarkeitssysteme

Für bestimmte risikoreiche Produkte kann die EU-Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einführen, das die Identifikation des Produkts und der beteiligten Akteure ermöglicht.

Pflichten von Online-Marktplätzen

Online-Marktplatzanbieter müssen sich registrieren und sicherstellen, dass ihre internen Sicherheitsverfahren wirksam sind. Bei Rückrufen müssen betroffene Verbraucher informiert werden.

Die neue Verordnung stärkt die Produktsicherheit in der EU, insbesondere angesichts der Herausforderungen des digitalen Zeitalters und des Onlinehandels.

Fernabsatz-Pflichten

Wirtschaftsakteure, die Produkte online anbieten, müssen gewährleisten, dass ihre Angebote bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. den Namen des Herstellers, seine Kontaktinformationen sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache.


Rechtsanwalt Handelsrecht und GPSR

Informieren Sie sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen! 

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier, Rechtsanwalt Wien, berät Sie gerne zu Fragen der Produktsicherheit und den spezifischen Anforderungen der GPSR.

Weitere Informationen unter shb-law.at

Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.