Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 4.10.2024 – C-21/23 klargestellt, dass die Sanktionsvorschriften der DSGVO (Art. 77 ff. DSGVO, Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen) nicht abschließend sind.


Auf den Punkt gebracht heißt dies:

Datenschutzverstöße können auch eine Haftung nach anderen nationalen Gesetzen begründen.


Vorliegend wurde dies Anhand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entschieden. Verstößt ein Mitbewerber demnach gegen die Datenschutzgrundverordnung könnte dies einen Rechtsbruch nach § 3a UWG darstellen und durch Mitbewerber abgemahnt werden.


Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im konkreten Fall am 23. Januar 2025 (Verfahren I ZR 222/19 und I ZR 223/19) entscheiden. Die Entscheidung dürfte mit Spannung erwartet werden, so bedeutet diese doch weitreichende Folgen für sämtliche Unternehmen.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen mit einer verstärkten Überprüfung ihrer Datenschutzpraktiken rechnen – nicht nur durch Datenschutzbehörden, sondern auch durch Mitbewerber. Dies könnte zu einer Welle von wettbewerbsrechtlichen Klagen und Abmahnungen führen, die erhebliche finanzielle Risiken bergen.


Einfallstore sind sämtliche Geschäftspraktiken mit Außenwirkung wie:

  • E-Mail-Werbung
  • Webseiten-Tracking und Cookie-Banner
  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen


Handlungsempfehlungen

Sollten sich Unternehmen hier bisher nicht rechtssicher aufgestellt haben, wird es spätestens jetzt Zeit dies zu tun:

  • Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Prozesse und Verarbeitungen der DSGVO entsprechen.
  • Webseiten- und Marketing-Audits: Überprüfen Sie, ob Tracking-Tools, Cookies, E-Mail-Kampagnen und Datenschutzerklärungen rechtlich korrekt umgesetzt sind.
  • Risiken minimieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und schärfen im Bereich Datenschutz nach.


Fazit

Das EuGH-Urteil zeigt, dass Datenschutzverstöße künftig nicht nur eine Frage der behördlichen Kontrolle sind, sondern auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Markt soll sich so selbst erziehen. Unternehmen, die jetzt handeln, minimieren rechtliche und finanzielle Risiken und schützen ihre Marktposition.


Tipp: Holen Sie sich frühzeitig professionelle Unterstützung, um Ihre Datenverarbeitungen und Außendarstellung DSGVO konform zu gestalten.


📌 Unsere Unterstützung

Als erfahrene Datenschutzexperten unterstützen wir Sie bei:

  • der Prüfung Ihrer Geschäftspraktiken auf DSGVO-Konformität,
  • dem Scan Ihrer Webseite auf Datenschutzverstöße,
  • der rechtssicheren Gestaltung von Marketingmaßnahmen,
  • der Erstellung und Optimierung von Datenschutzerklärungen.


Kontaktieren Sie uns, um Ihre Risiken zu minimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.

www.dsgvo-datenschutzexperte.de