Der EuGH hat mit Urteil vom 17.10.2024 – C-159/23 entschieden, dass die Verwendung von Cheatsoftware für Computerspiele keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Es gibt Programme oder auch Module, mit denen Computerspiele manipuliert werden können. So ist es möglich, Unsterblichkeit, unendliche Leben oder eine bestimmte Ausrüstung zu erlangen oder zusätzliche Inhalte freischalten zu lassen, für die eine bestimmte Punktzahl erforderlich ist.

Dabei stellt sich die Frage, ob die Verwendung solcher Programme eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Denn nach dem Urheberrecht darf grundsätzlich nur der Softwarehersteller den Quellcode oder Objektcode bearbeiten und verändern oder das Programm vervielfältigen.

Indes wird durch solche Programme der Quell- oder Objektcode nicht verändert und das Computerspiel auch nicht vervielfältigt. Manipuliert werden durch solche Programme nur die Werte von Variablen. Dies ist eine bloße Manipulation des Programmablaufs, aber keine Veränderung oder Vervielfältigung des Quell- oder Objektcodes.

Nach Auffassung des EuGH ist derartige Cheatsoftware zulässig und verletzt nicht die Rechte der Hersteller von Computerspielen. Der Inhalt von variablen Daten, die ein geschütztes Computerprogramm im Arbeitsspeicher eines Computers angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet, darf manipuliert werden, soweit dieser Inhalt nicht die Vervielfältigung oder spätere Entstehung eines solchen Programms ermöglicht.

Nachdem der EuGH diese Frage nun entschieden hat, kann die Verwendung derartiger Cheatsoftware rechtlich als unbedenklich eingestuft werden.