De Backer Rechtsanwälte erringen vor dem Arbeitsgericht Ulm einen -weiteren - außergewöhnlichen Erfolg!

Mit Vergleich vom 29.01.2021 (Arbeitsgericht Ulm, Az.: 3 Ca 499/20) konnte die Kanzlei Patrick de Backer in einer arbeits-/datenschutzrechtlichen Angelegenheit einen neuen, besonderen Erfolg für die Mandantschaft verbuchen:

Eine Klinik verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (!) von € 8.000,00 (in Worten: Achttausend Euro) wegen eines Datenschutzverstoßes!