Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt vergleichsweise oft vor. Wenn Ihnen vorgeworfen wird ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben scheinen die Verteidigungsmöglichkeiten zunächst eingeschränkt. Doch es gibt Ansätze welche das schlimmste oft verhindern.
a) Reden Sie auf keinen Fall selbstständig mit der Polizei.
Dieses gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht unmittelbar im fließenden Verkehr angehalten wurden. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörde einen Fahrzeugführer zu identifizieren. Die Eigenschaft als Fahrzeughalter genügt nicht. Vergleichsweise oft kommt der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aber auch in Kombination mit "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" vor. Hier ist oft nur das Kennzeichen und eine grobe Beschreibung des Fahrers bekannt. Schweigen kann in dieser Situation eine Verurteilung verhindern.
b) Werden Sie gegebenenfalls aktiv
c) Bereiten Sie eine Einlassung vor
Manche Fälle sind für eine Einlassung geeignet. Für das Gericht wird der Anlass der Fahrt eine Rolle spielen. Wenn Sie beispielsweise
- Ein Auto nur wenige Meter bewegt haben.
- Ihre schwangere Freundin ins Krankenhaus gefahren haben
- grundsätzlich früher eine Fahrerlaubnis besaßen (und beispielsweise lediglich während eines Fahrverbots gefahren sind)
- einen sonstigen nachvollziehbaren Grund für die Fahrt hatten
dann sollte dieses in einer Einlassung aufgearbeitet werden.
d) Suchen Sie einen örtlichen Verteidiger auf
Als im Verkehrsstrafrecht erfahrener Verteidiger übernehme ich gerne Ihre Verteidigung. Sprechen Sie mich unverbindlich an.