Die Fahrerflucht oder Unfallflucht kann mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und in einigen Fällen gar mit Gefängnis bestraft werden. Es handelt sich bei der Fahrerflucht nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Schon ein kleiner Unfall auf einem Parkplatz - das Touchieren des Nachbarfahrzeuges - kann ein relevanter Unfall im Sinne der Strafgesetze sein. Falls Sie als Unfallbeteiligter oder Verursacher des Unfalls nicht eine angemessene Zeitspanne am Unfallort warten bzw. die Feststellung Ihrer (Kontakt-) Daten vor Ort nicht ermöglichen, kommt eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht in Betracht.

Sollten Sie eine Fahrerflucht begangen haben, kann ein schnelles Handeln zu einer niedrigeren Strafe führen.

Wir unterstützen Sie dabei.